Regierung übernimmt Bundesratsvorschläge zu Großfeuerungsanlagen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung hat 39 von 43 Änderungsvorschläge des Bundesrates zu einer Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen ( 15/2596) übernommen. Zwei Maßgaben hat sie teilweise und zwei Vorschläge nicht übernommen, heißt es in der Verordnung. Ziel ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit der Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft begrenzt werden sollen. Außerdem soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass Grenzwerte für Stickstoffoxide und Partikel zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden. Nach Auffassung der Regierung entspricht die Verordnung aus dem Jahre 1983 nicht mehr dem aktuellen Kenntnisstand. Daher sei sie vollständig überarbeitet worden. Die Europäische Union verfolgt den Angaben zufolge das Ziel, gegen die Versauerung durch Schwefeldioxide und Stickstoffoxide vorzugehen. Ziel sei es, die Schadstoffe soweit zu vermindern, dass es bei Depositionen und Konzentrationen zu einer Unterschreitung der kritischen Eintragungsarten und Konstellationen kommt. Nicht übernommen hat die Regierung mit ihrem Verordnungsentwurf Änderungsvorschläge der Länderkammer zur Nachrüstpflicht für bestehende Gasturbinen sowie zu Zweitanlagen für feste Brennstoffe für Stickoxide.