Verantwortlichkeit und Gründe für geplanten Berlin-Umzug des BKA darlegen
Berlin: (hib/WOL) Der geplante Umzug des Bundeskriminalamtes (BKA) nach Berlin ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU ( 15/2625). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, von wem die Initiative für einen BKA-Umzug nach Berlin ausging und wann genau dieser erstmals in Erwägung gezogen wurde. Die Fraktion interessiert sich außerdem dafür, welche Gründe die Regierung bewogen haben, in Planungen für eine komplette Verlegung des BKA einzutreten, wer eine Geheimhaltung der Umzugspläne angeordnet hat, ob die angesetzten Umzugskosten in Höhe von 600 Millionen Euro zutreffen. Gefragt wird auch, ob bei der Verlagerung des BKA Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz durchgeführt wurden, mit welchem personalwirtschaftlichen Folgekosten der Verlegung zu rechnen ist und ob dafür im Bundeshaushalt Vorsorge getroffen worden sei. Die Union erkundigt sich schließlich unter anderem auch, ob die Projektgruppe, die sich mit der vom Bundesinnenminister angekündigten "ergebnisoffenen Überprüfung der Umzugspläne" befasst, Erkenntnisse gewonnen habe, die gegen die ursprünglichen Pläne sprechen, den BKA-Hauptsitz von Wiesbaden nach Berlin zu verlagern und den BKA-Standort Meckenheim zu schließen.