Anteil der auf Kulturverträglichkeit geprüften Gesetze beziffern
Berlin: (hib/WOL) In einer Kleinen Anfrage ( 15/2612) interessiert sich die CDU/CSU für den prozentualen Anteil der Gesetzentwürfe, die seit Einführung der "Kulturverträglichkeitsprüfung" von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Christina Weiß, einer entsprechenden Prüfung unterzogen worden sind. Die Union will wissen, welche der Gesetzentwürfe aus welchen Ressorts auf Kulturverträglichkeit geprüft wurden, ob dabei dem BKM alle Gesetzentwürfe vorgelegt worden seien und wie viel Zeit der BKM für eine Überprüfung eingeräumt wurde. Die Abgeordneten fragen weiter, ob darüber hinaus auch andere Initiativen, die das Bundeskabinett passieren, einer Kulturverträglichkeitsprüfung unterzogen werden oder welche Gründe dagegen sprechen. Die Unionsabgeordneten erkundigen sich dabei auch nach der Organisationssystematik zur Überprüfung nach besonders beachteten Kriterien und Sachverhalten. Dargelegt werden soll auch, welche Regelungsmöglichkeiten bei auftretenden Differenzen mit den beteiligten Bundesministerien bestehen. Besonderes Augenmerk gilt im Weiteren der Frage, wie die Bundesregierung es beurteile, dass "anders als in jeder nationalen Gesetzgebung" jede Entscheidung der Europäischen Union einer sogenannten Kulturverträglichkeitsklausel unterworfen werde.