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238/2004
Stand: 05.10.2004
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Regierung: Tacke-Wechsel zur Steag AG keine "Kungelei"

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht "keinen Anlass für Befürchtungen", dass der Wechsel des beamteten Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Alfred Tacke, auf den Chefposten der Steag AG den Verdacht der "Kungelei" begründe. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/3793) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3695) mit. Die gesetzlichen Regelungen würden eingehalten. Tacke werde seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit einhalten. Selbst wenn es bei seiner künftigen Tätigkeit zu Berührungspunkten mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kommen sollte, sei nicht zu befürchten, dass dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Tacke sei als beamteter Staatssekretär im Ministerium nicht mit Angelegenheiten der Steag AG befasst gewesen. Er sei - abgesehen von der Sonderaufgabe "Kernernergieausstieg" - nie für den Bereich "Energiepolitik und -wirtschaft" verantwortlich gewesen. Im Rahmen der Ministererlaubnis für die Fusion der Energieunternehmen Eon und Ruhrgas, mit der Tacke in seiner Zuständigkeit für das Wettbewerbsrecht befasst gewesen sei, sei die Steag AG nicht beigeladen gewesen, sondern nur deren Muttergesellschaft, das Unternehmen RAG. Eventuelle damalige Verkaufsabsichten der RAG in Bezug auf die Steag AG hätten bei der Erteilung der Ministererlaubnis keine Rolle gespielt. Im Übrigen sieht die Regierung durch den Wechsel Tackes in die Privatwirtschaft keinen Anlass, "untergesetzliche Regelungen" für aus dem Beamtenverhältnis entlassene Mitarbeiter zu schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_238/09
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