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238/2004
Stand: 05.10.2004
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Erweiterte Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr prüfen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ALK) Zu welchen Zwecken die Bundeswehr außerhalb ihrer Verteidigungsaufgaben eingesetzt werden kann, will die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage ( 15/3770) erkundigt sie sich, ob die Zuständigkeiten in der Praxis erweiterungsfähig seien, ohne dass rechtliche Bestimmungen der Verfassung verletzt werden. Artikel 87a Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes sehe vor, dass die Streitkräfte bei Naturkatastrophen und "besonders schweren Unglücksfällen" einsatzfähig sind. Ebenso dürften sie der Polizei Hilfe leisten, wenn solche Ereignisse mehr als ein Bundesland betreffen. Deshalb fragen die Abgeordneten, wie die gegenwärtige Gesetzeslage in konkreten Grenzfällen angewandt wird. So will die FDP wissen, ob die Bundeswehr der Polizei mit Transportgeräten und Ausrüstung Amtshilfe leisten kann und ob unmittelbare Hilfe bei Anschlägen mit ABC-Waffen verfassungsrechtlich abgesichert wäre. Auch interessiert die Liberalen, ob die Bundesregierung eine Verfassungsänderung plant, um die Einsatzmöglichkeiten der Streitkräfte zu erweitern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_238/10
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