hib-Meldung
270/2004
Stand: 09.11.2004
Finanzierungsanteil bei Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe festschreiben
15/4113) vorgelegt. Darin heißt es,
bisher stelle der Bund 80 Prozent für die Kofinanzierung der
nationalen Modulation zur Verfügung. Diese laufe Ende 2004
aus. Damit der Bund ab 2005 auch für die dann greifende
obligatorische Modulation einen Finanzierungsanteil in Höhe
von 80 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe einbringt,
bedürfe es eines Zusatzes in dem GAK-Gesetz. Die
Bundesregierung lehnt den Vorstoß der Länderkammer mit
der Begründung ab, bei den aktuellen Beratungen der
Föderalismus-Kommission werde auch die Mischfinanzierung bei
der Gemeinschaftsaufgabe der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes überprüft. Dem Ergebnis der
Kommission soll nach Ansicht der Regierung nicht durch "isolierte"
Gesetzesänderungen vorgegriffen werden.
Berlin: (hib/SAS) Nach dem Willen des Bundesrates soll die
Regierung ab 2005 für die obligatorische Modulation einen
Finanzierungsanteil in Höhe von 80 Prozent bei der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes" bereitstellen. Dazu möchte er das Gesetz
über diese Gemeinschaftsaufgabe (GAK-Gesetz) ändern und
hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_270/03