hib-Meldung
270/2004
Stand: 09.11.2004
Bundesrat: Länder sollen Ladenschluss selbst regeln können
15/4116) hervorgeht, sei eine bundesstaatliche
Regelung nicht erforderlich, um den deutschen Wirtschaftsraum
funktionsfähig zu halten und eine Rechtszersplitterung zu
vermeiden. Nur über eine Neukonzeption des Ladenschlussrechts
durch die Länder könne eine bessere Abwägung der
Interessen des Handels und der Beschäftigten, der Konsumenten
und des Sonn- und Feiertagsschutzes gewährleistet werden,
heißt es. Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme
auf einen Beschuss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni dieses
Jahres hin, wonach das Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz
vereinbar sei. Das Gericht habe aber entschieden, dass eine
bundeseinheitliche Regelung nicht benötigt werde. Wenn der
Gesetzgeber zu der Erkenntnis gelange, dass eine Neukonzeption
erforderlich sei, müsse er das Gesetzgebungsrecht an die
Länder übertragen. Die Bundesregierung hält aufgrund
der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern
die Föderalismuskommission für den richtigen Ort, hier
eine Entscheidung zu treffen. Den Beratungen der Kommission und
ihren Beschlüssen sollte daher nicht vorgegriffen
werden.
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will es den Ländern
ermöglichen, eigene Regelungen über den Ladenschluss zu
treffen. Wie aus seinem Entwurf zur Änderung des Gesetzes
über den Ladenschluss (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_270/04