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270/2004
Stand: 09.11.2004
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Bundesrat: Länder sollen Ladenschluss selbst regeln können

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will es den Ländern ermöglichen, eigene Regelungen über den Ladenschluss zu treffen. Wie aus seinem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss ( 15/4116) hervorgeht, sei eine bundesstaatliche Regelung nicht erforderlich, um den deutschen Wirtschaftsraum funktionsfähig zu halten und eine Rechtszersplitterung zu vermeiden. Nur über eine Neukonzeption des Ladenschlussrechts durch die Länder könne eine bessere Abwägung der Interessen des Handels und der Beschäftigten, der Konsumenten und des Sonn- und Feiertagsschutzes gewährleistet werden, heißt es. Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme auf einen Beschuss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juni dieses Jahres hin, wonach das Ladenschlussgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das Gericht habe aber entschieden, dass eine bundeseinheitliche Regelung nicht benötigt werde. Wenn der Gesetzgeber zu der Erkenntnis gelange, dass eine Neukonzeption erforderlich sei, müsse er das Gesetzgebungsrecht an die Länder übertragen. Die Bundesregierung hält aufgrund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern die Föderalismuskommission für den richtigen Ort, hier eine Entscheidung zu treffen. Den Beratungen der Kommission und ihren Beschlüssen sollte daher nicht vorgegriffen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_270/04
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