hib-Meldung
279/2004
Stand: 15.11.2004
Bei anonymen Tatspuren Richtervorbehalt aus dem Gesetz entfernen
15/4136) vorgelegt. Sie argumentiert, die
Möglichkeit der DNA-Analyse lasse sich nur effizient nutzen,
wenn dieses Instrument nicht durch bürokratische Hürden
unpraktikabel gemacht werde. In der Sache bestehe aber keinerlei
Notwendigkeit für einen solchen Richtervorbehalt. Die Union
argumentiert, das DNA-Identifizierungsmuster als solches enthalte
keinerlei Hinweis auf die Persönlichkeit des
Spurenverursachers und sei - solange es nicht mit den Personalien
des Spurenverursachers verknüpft worden sei - kein sensibles
personenbezogenes Datum. Bei der Untersuchung anonymer Tatspuren
seien also Persönlichkeitsrechte, deren Schutz die
Einschaltung eines Richters erforderlich machen würden, nicht
betroffen. Der gegenwärtige Richtervorbehalt sei ein
unnötiger bürokratischer Aufwand und daher
überflüssig, so die Fraktion. Er behindere in vielen
Fällen eine schnelle Aufklärung und stehe auch einer
Verhinderung künftiger schwerer Straftaten entgegen.
Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU hat sich dafür ausgesprochen,
dass Polizei und Staatsanwaltschaft die
DNA(Desoxyribonukleinsäure)-Analyse bei anonymen Tatspuren
selber anordnen können, ohne vorher eine richterliche
Entscheidung abwarten zu müssen. Die Union hat dazu einen
Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/01