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279/2004
Stand: 15.11.2004
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CDU/CSU macht sich für verständliches Amtsdeutsch stark

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die CDU/CSU hält eine "verständliche Sprache" für einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau und für mehr Bürgerfreundlichkeit. In einem Antrag ( 15/4154) fordert sie die Regierung auf, zunächst in einem Bundesministerium ein Pilotprojekt für besser verständliches Amtsdeutsch zu starten und danach Initiativen zu ergreifen, damit in allen Bundesbehörden verständlicheres Deutsch geschrieben wird. Schließlich soll für alle Beschäftigten von Bundesministerien und -behörden ein Selbstverpflichtungskatalog erarbeitet werden, um für Gesetzestexte, Verordnungen und Behördenschreiben eine leicht verständliche und nachvollziehbare Sprache zu verwenden. Bisherige Lösungsversuche haben nach Darstellung der Fraktion keine Verbesserung gebracht. So habe das Bundesjustizministerium bereits 1999 allgemeine Empfehlungen für das Formulieren von Rechtsvorschriften gegeben. Sie seien aber im Verwaltungsalltag weitgehend unbeachtet geblieben. Wie wirkungslos die Ansätze insgesamt waren, zeigt laut Antrag auch die aktuelle Diskussion bei den Anträgen zum Arbeitslosengeld II. Dazu heißt es: "Die Bürger verstehen nicht, was der Staat formuliert. Wie sollen sie aber befolgen, was sie nicht verstehen? Im Extremfall verweigert sich der Bürger dann der Vorschrift. So führt die Unverständlichkeit oft zu einem Autoritätsverlust des Staates. Weitere Folge ist eine Vertrauenskrise zwischen Staat und Bürgern." Angesprochen wird von der Union auch die Kostenentwicklung durch kompliziertes Amtsdeutsch. Danach müssen Unternehmen und Bürger viel Zeit und Geld in die Auslegung unverständlicher Behördentexte investieren, und auch für die Behörden gebe es unnötigen Mehraufwand. Wenn sich nur jeder vierte Bürger in einem zehnminütigen Gespräch bei seiner Behörde über einen erhaltenen Bescheid informiere, bedeute das für das jeweilige Amt bei 10.000 Bescheiden bereits einen Arbeitsaufwand von 55 Arbeitstagen, heißt es in dem Antrag.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/02
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