hib-Meldung
279/2004
Stand: 15.11.2004
Rechtssicherheit für die Drittmitteleinwerbung der Hochschulen schaffen
15/4144). Dazu sollen die erwünschten und
zulässigen Fälle der Drittmitteleinwerbung und
-Verwendung aus dem Geltungsbereich der Vorteilsnahme und
Vorteilsgewährung nach dem Strafgesetzbuch herausgenommen
werden. Nach Meinung der Union muss eine klare rechtliche
Abgrenzung zwischen erlaubter Kooperation und strafwürdiger
Korruption geschaffen werden, um die kontrollierte und geregelte
Forschung zusammen mit der Industrie zu ermöglichen. Bund und
Länder seien nicht mehr in der Lage, die Hochschulen über
die Haushalte zu finanzieren. Um kostenintensive Forschung zu
betreiben, seien die Hochschulen daher darauf angewiesen, Mittel
auch von anderer Seite einzuwerben. Nur so könne Anschluss an
die wissenschaftliche Weltspitze gehalten werden. Allerdings
verbiete das Dienstrecht, Geschenke und Belohnungen zu fordern oder
entgegen zu nehmen. Die Hochschulgesetze der Länder seien zwar
flexibel, was die Verwaltung des Geldes angehe, sähen jedoch
zwingend eine Anzeige des Forschungsvorhabens vor. Seit 1994 seien
1.700 Strafverfahren aufgrund dieser Vorschriften eingeleitet
worden, so die Union. Diese Zahl mache deutlich, dass die
Beteiligten dem Generalverdacht der Korruption ausgesetzt seien. In
jüngster Zeit hätten sich zahlreiche Professoren mit
Strafverfahren konfrontiert gesehen, bei denen ihnen weder Betrug
noch Untreue oder Bestechlichkeit zur Last gelegt worden seien. Der
Vorwurf habe vielmehr gelautet, sie hätten sich bei der
Annahme und Verwendung der Drittmittel wegen Vorteilsannahme
strafbar gemacht. Für die universitäre Spitzenforschung
in Drittmittelprojekten müssten daher rechtlich
verlässliche und einheitliche Bedingungen geschaffen werden.
Die Abgeordneten empfehlen, die einschlägigen Vorschriften des
Strafgesetzbuches zu ändern und das Hochschulrecht der
Länder durch den Erlass von Drittmittelrichtlinien zu
ergänzen. Die Regierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der die gewünschte Rechtssicherheit schafft und
dieses für den Wissenschafts- und Forschungsstandort "wichtige
Instrument" auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage
stellt.
Berlin: (hib/VOM) Rechtssicherheit für die erlaubte
Drittmitteleinwerbung der Hochschulen zu schaffen ist das Ziel
eines Antrages der CDU/CSU-Fraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/03