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289/2004
Stand: 24.11.2004
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Sachverständige äußern sich zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Berlin: (hib/VOM) Die geplante Neuordnung auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am Montag, dem 29. November. Im Einzelnen geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ( 15/3917), einen Antrag der CDU/CSU, einen klaren und funktionsfähigen Ordnungsrahmen für die Strom- und Gasmärkte zu schaffen ( 15/3998), sowie einen Antrag der FDP für mehr Wettbewerb und Transparenz in der Energiewirtschaft durch klare ordnungspolitische Vorgaben ( 15/4037). Geladen sind 22 Sachverständige, darunter 14 Organisationen und acht Einzelsachverständige. Neben Verbänden der Energiewirtschaft werden sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, das Bundeskartellamt, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Verbraucherzentrale Bundesverband und Greenpeace äußern. Bei den Einzelsachverständigen sind neben Professoren auch zwei Rechtsanwälte geladen. Im ersten Teil der Anhörung sollen allgemeine Themen wie die Kompetenzverteilung auf Bund und Länder, Haftungsregeln, Transparenz und Handlungsbefugnisse der künftigen Regulierungsbehörde zur Überwachung der Energiemärkte behandelt werden. Im zweiten Teil der Anhörung steht der Strommarkt im Zentrum, im dritten Teil der Gasmarkt. Die Anhörung beginnt um 10.30 Uhr im Sitzungssaal 3 S 001 des Reichstagsgebäudes und soll bis 17.30 Uhr dauern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_289/01
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