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314/2004
Stand: 16.12.2004
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Mehrkosten für Telekommunikationsanlagen von rund 33 Millionen Euro

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesagentur für Arbeit rechnet derzeit damit, dass für die Telekommunikationsanlagen der Arbeitsgemeinschaften, die zwischen der Arbeitsverwaltung und den Kommunen zur Umsetzung der Hartz-IV-Reform ins Leben gerufen werden, Mehrkosten in Höhe von 33 Millionen Euro entstehen. Dies geht aus der Antwort der Regierung ( 15/4482) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4445) hervor. Darin heißt es weiter, die Firma Tenovis habe im Vergabeverfahren im Jahr 2002 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. Damals seien die Projektkosten mit 107 Millionen Euro veranschlagt worden. Die fachliche Bewertung der EU-weiten Ausschreibung "Voice 2000" habe daraufhin Mängel aufgedeckt, die zum Ausschluss von Tenovis geführt hätten. Nachdem allerdings "Voice 2000" kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht habe, seien sämtliche Bieter in ein Verhandlungsverfahren einbezogen worden, in dessen Verlauf Tenovis die technischen Mängel beseitigt und den Zuschlag erhalten habe. Dieses Vorgehen der Bundesagentur sei durch das Vergaberecht abgedeckt. Kein unterlegener Bieter habe ein Nachprüfungsverfahren angestrebt. Die Telekommunikationsanlagen hätten allein wegen der zu gründenden Arbeitsgemeinschaften nachgerüstet werden müssen, so die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_314/06
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