hib-Meldung
316/2004
Stand: 20.12.2004
Gebührenerhöhung für Freizeitschiffer bringt dem Bund Mehreinnahmen
15/4474) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4251). Betroffen seien rund 9.500
Nutzungsverträge. Die Einnahmen aus Verträgen mit einem
um ein Drittel ermäßigten Entgelt beliefen sich derzeit
auf rund 1,42 Millionen Euro pro Jahr. Da diese
Drittelermäßigung für gemeinnützige Vereine
künftig entfallen soll, werde die Mehreinnahme etwa 710.000
Euro betragen. Die Gebührenermäßigung für
gemeinnützige Vereine ist laut Regierung nach der
Bundeshaushaltsordnung nur zulässig, wenn sie durch
Haushaltsvermerk erlaubt wurde. Berücksichtigt würden
aufgrund eines einvernehmlichen Votums des
Rechnungsprüfungsausschusses des Bundestages zum einen der
Wegfall der Drittelermäßigung eingetragener
Wassersportvereine und zum anderen die pauschale
Gebührenerhöhung um 30 Prozent entsprechend der
Erhöhung bei gewerblicher Nutzung. Betroffen von der Anhebung
seien rund 1.500 Vereine der Freizeitschifffahrt.
Berlin: (hib/VOM) Die Gebührenerhöhung für die
Nutzung bundeseigener Gewässer durch die Freizeitschifffahrt
wird dem Bund mittelfristig einen Einnahmenzuwachs von bisher rund
2,6 Millionen Euro jährlich auf künftig rund 3,7
Millionen Euro jährlich bringen. Dies berichtet die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/05