hib-Meldung
316/2004
Stand: 20.12.2004
Frist für die Umrüstung von Rheinschiffen wird gestrichen
15/4449) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4201) mit. Der Zwei-Abteilungsstatus (eine
Art "Schiff im Schiff" aus Sicherheitsgründen) werde damit nur
noch für neue Schiffe sowie bei größeren Um- oder
Ersatzbauten gefordert. Dies bedeute eine deutliche
Kostenentlastung für die Rheinschiffer ohne nennenswerte
Abstriche bei der Sicherheit für die Fahrgäste,
heißt es in der Antwort. Die Anfrage der FDP hatte sich auf
die laufenden Verhandlungen zur Novelle der
Rheinschiffsuntersuchungsordnung bezogen, wonach Hochseestandards
auf Binnenfahrgastschiffe übertragen werden sollten. Danach
sollten alle Schiffe, die den Zwei-Abteilungsstatus nicht
erfüllen, ab 2010 Rettungsflösse und Schwimmwesten
für alle zugelassenen Fahrgäste mitführen. Die
Regierung weist nun darauf hin, dass die Rettungsflösse nicht
mehr gefordert würden. Mit ihrer Intervention bei den letzten
Sitzungen der Gremien der Zentralkommission für die
Rheinschifffahrt hat die Regierung nach eigener Darstellung im
Sinne des Bundesrates gehandelt. Der Zwei-Abteilungsstatus ist nach
Regierungsangaben auf Empfehlung von Sachverständigen in die
Rheinschiffsuntersuchungsordnung aufgenommen worden. Einer der
wichtigsten Gründe sei dabei gewesen, dass die
Wahrscheinlichkeit, bei einer Kollision ein Querschott zu treffen,
nicht wesentlich kleiner sei als bei einem Aufprall zwischen zwei
Schotten. Im Übrigen sei der Zwei-Abteilungsstatus nicht
generell zwingend vorgeschrieben. So seien nur Neubauten oder
bestehende Schiffe bei größeren Umbauten im
Schottenbereich und zum anderen auch dort nur ab 45 Meter
Länge oder bei mehr als 250 Passagieren zwingend betroffen.
Untersuchungen zeigten, dass die Gewichtszunahme dadurch für
größere Schiffe deutlich unter zehn Prozent liegen
sollte und der Tiefgang sich um wenige Zentimeter verändern
könnte. Zur Zahl der Verkehrsunfälle von 1993 bis 1997
auf deutschen Flüssen berichtet die Regierung, bei 1.588
betroffenen Schiffen sei in 842 Fällen kein Schaden
entstanden. Vier Schiffe seien gesunken, 167 Mal sei ein schwerer
und 574 ein leichter Schaden festgestellt worden. Seit 1990
hätten sich rund 30 größere Unfälle mit
Personenschaden ereignet, bei denen etwa 150 Menschen verletzt
worden seien. Die Ursachen seien häufig Kollisionen, aber auch
Feuer gewesen.
Berlin: (hib/VOM) Die ursprünglich geplante Frist für die
Umrüstung von bereits auf dem Rhein fahrenden Schiffen auf den
so genannten Zwei-Abteilungsstatus bis zum Jahr 2045 wird
gestrichen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/06