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Die Wahlen 1983 stehen unter dem Eindruck wachsender Proteste gegen das Wettrüsten zwischen Ost und West. Nicht zuletzt mit dieser Grundströmung im Rücken schafft die drei Jahre zuvor gegründete Partei Die Grünen den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde. Der Einzug in den Bundestag gerät zu einem inszenierten Schauspiel.
Christa Nickels, Grünen-Bundestagsabgeordnete dieser ersten Stunde, erinnert sich an die Absicht, als „parlamentarisches Spielbein der Sozial-, Umwelt- und Friedensbewegungen“ zu arbeiten. „Wir haben alle eingeladen, uns auf diesem Weg zu begleiten, und mit kleinen Symbolen wollten wir alles sichtbar mit ins Parlament hineinbringen, was bis dahin außen vor gelassen worden war.“ So kamen Sonnenblumen, Zweige einer geschädigten Tanne und Alpaka-Pullover in den Plenarsaal. Es sollte nicht bei Symbolik bleiben. „Wir haben unsere Rechte etwa zu Kleinen und Großen Anfragen intensiv genutzt und alles auf die Tagesordnung des Parlaments gebracht, was bislang dort nicht vorkam“, betont Nickels. Derweil unterstreicht der Bundestag auch in den 80er Jahren, dass für ihn die Verbesserung der eigenen Arbeit, die Parlamentsreform, ein ständiger Prozess ist.
Nachdem Helmut Schmidt 1977 darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Sowjetunion immer mehr moderne Mittelstreckenraketen in Stellung bringt, fasst die NATO 1979 den Doppelbeschluss. Er besagt, dass in Verhandlungen Moskau zur Abrüstung gebracht werden soll, dass bei erfolglosen Bemühungen das westliche Bündnis auf diesem Sektor nachrüsten will. 1983 kommt es zum Schwur. Wichtige Stationierungsorte liegen auf deutschem Boden. NATO-Nachbarn machen ihr Votum von der Entscheidung in Deutschland abhängig. Hunderttausende gehen auf die Straßen, und im Bundestag argumentieren über 50 Abgeordnete in einer zweitägigen leidenschaftlichen Debatte um die beste Entscheidung.
Verteidigungsminister Manfred Wörner (CDU/CSU) sagt voraus, dass ein Verzicht auf Nachrüstung nur eines erreichen würde: „Er verschafft der sowjetischen Politik der Vorrüstung einen einmaligen Triumph ... Am Ende winkt dann ... die Vorherrschaft über Westeuropa. Das aber wäre das Ende unserer Freiheit und unserer Unabhängigkeit.“ Gert Bastian (Die Grünen) verlangt Nachverhandlung statt Nachrüstung und wirft der Bundesregierung vor, „sich frivol über den zweifelsfrei bekundeten Willen der Bevölkerungsmehrheit“ hinwegzusetzen. Dieser „Irrweg“ werde „nur zur Erhöhung der Gefahr für alle, zu immer mehr Waffen der bedenklichsten Art, zu mehr Unfrieden innen und außen und vor allem zum Zerreißen des westlichen Bündnisses hinführen“.
Text: Gregor Mayntz
Foto: picture-alliance
Erschienen am 14. Februar 2005
Fünf-Prozent-Hürde: Damit sich
die Interessen nicht zu sehr zersplittert im Parlament
wiederfinden, gilt für den Bundestag die
Fünf-Prozent-Hürde. Bei der ersten Bundestagswahl 1949
ist sie noch auf jedes Bundesland einzeln bezogen; dadurch ziehen
acht Fraktionen ins Parlament ein. Danach gilt die
Fünf-Prozent-Klausel bundesweit. Aber auch durch Aufgehen in
den großen Parteien verschwinden die kleinen Parteien mehr und
mehr, so dass ab 1961 nur noch drei Fraktionen im Bundestag sitzen.
Erst 1983 kommt mit den Grünen eine vierte Partei in den
Bundestag und nach der Wiedervereinigung 1990 mit der PDS eine
fünfte vorübergehend hinzu.
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Anfragen: Jede Fraktion
kann von der Regierung Stellungnahmen zu bestimmten Sachverhalten
verlangen. Kleine Anfragen werden nur schriftlich beantwortet,
Große Anfragen auf Verlangen auch im Plenum debattiert.
Allerdings warnt Bundestagspräsident Rainer Barzel 1987 davor,
in all der Detailarbeit das große Ganze aus dem Auge zu
verlieren. Er verweist darauf, dass von der neunten bis Ende der
zehnten Wahlperiode die Zahl der Anfragen von 239 auf 1.161
gestiegen ist, die Zahl der Gesetzentwürfe von 242 auf 513,
die Zahl der Drucksachen von 2.443 auf 6.727.
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Parlamentsreformen: Zu den
Reformen von 1986 gehört etwa, dass die Bundesregierung ihre
Beschlüsse nicht zuerst der Presse, sondern direkt dem
Bundestag erläutert und nach Kabinettssitzungen für eine
Regierungsbefragung zur Verfügung steht. Lebendiger werden die
Debatten zudem durch die Möglichkeit zur
„Kurzintervention“. 1995 kommt unter anderem die
„Kernzeit“-Debatte im Plenum jeweils donnerstags hinzu,
während der grundsätzlich keine Sitzungen anderer Gremien
stattfinden dürfen.
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