Abkommen mit PapuaNeuguinea(fi) Zu dem am 17. Januar 1995 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit PapuaNeuguinea hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/486) vorgelegt, den der Bundestag am 25. März zur Beratung an den Finanzausschuß überwiesen hat. Der Vertrag soll die Doppelbesteuerung von Einkünften oder Vermögen im Verhältnis zwischen beiden Staaten besser als die bisherigen einseitigen Regelungen vermeiden helfen, betont die Regierung. Ein zusätzlicher Anreiz zu Investitionen ergebe sich vor allem aus den Vereinbarungen über den umfassenden Ausschluß der Liefergewinnbesteuerung für Bau und Montageleistungen. Im übrigen entspreche das Abkommen weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). |