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April 03/1999
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EUROPAAUSSCHUSS

Schädlichen Steuerwettlauf in Europa unterbinden

(fi) Schädlicher Steuerwettbewerb innerhalb der Europäischen Union (EU) ist zu unterbinden. In dieser Zielsetzung waren sich alle Fraktionen am 24. März im mitberatenden Europaausschuß einig. Beraten wurde über den "Ersten Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Anwendung des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und über steuerliche Beihilfen" (Ratsdok. Nr. 13346/98).

Den Abgeordneten zufolge gilt dies insbesondere für Besteuerung, die zu Ungleichbehandlungen von Inländern gegenüber Ausländern führen könnten. Der Beschluß des Gremiums ging auf wortgleiche Formulierungen in verschiedenen Entschließungsanträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einerseits sowie CDU/CSU und F.D.P. andererseits zurück. Keinen Konsens konnten die Europapolitiker allerdings hinsichtlich eventueller Harmonisierungen im Steuerrecht innerhalb der EU erzielen. So beschloß der Ausschuß schließlich mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Bündnisgrünen und der PDS, vom Steuerwettbewerb in der EU dürften keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beschäftigung in den Mitgliedstaaten ausgehen. Zudem müsse verhindert werden, daß die Forderung nach fairem Steuerwettbewerb nicht vertragskonformen Harmonisierungsbestrebungen Vorschub leiste.

Union und Liberale plädierten dagegen, die Forderung nach einem fairen Wettbewerb bei den Steuern dürfe derartigen Harmonisierungsbestrebungen nicht die Tür öffnen. In diesem Zusammenhang argwöhnten sie, unter Berufung auf solche angeblichen Notwendigkeiten plane die Koalition, durch die Hintertür eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu legitimieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903059d
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