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Juli 06/1999
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Parlament mit grosser Mehrheit für Mahnmal

Denkmal für die ermordeten Juden soll als Stelenfeld errichtet werden

(ku) "Die Bundesrepublik Deutschland errichtet in Berlin ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas." Das beschloß am 25. Juni der Bundestag mit großer Mehrheit. Weiter soll ein ergänzter Entwurf von Peter Eisenmann (Stelenfeld mit einem Ort der Information) verwirklicht werden. Hierfür stimmten in namentlicher Abstimmung 312 Abgeordnete. 207 Parlamentarier stimmten dagegen, und 13 enthielten sich.

Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (14/1238), der sich am 16. Juni bei Enthaltung der Mitglieder der CDU/CSU­Fraktion auf der Grundlage eines der sechs Anträge zum Mahnmalbau (14/943) für diese Lösung ausgesprochen hatte. Er hatte gegen die CDU/CSU bei Enthaltung von F.D.P. und PDS beschlossen, alle eingebrachten Anträge (14/941, 14/942, 14/943, 14/944, 14/965, 14/981) mit der Annahme seiner Empfehlung für erledigt zu erklären.

In der Mitte Berlins

"Das Denkmal wird auf dem bisher dafür vorgesehenen Ort in der Mitte Berlins – in den Ministergärten – gebaut", wurde weiter beschlossen. Der Bundestag folgte damit der vom Ausschuß einstimmig bekundeten Absicht, mit dem Denkmal die ermordeten Opfer zu ehren, die "Erinnerung an ein unvorstellbares Ereignis der deutschen Geschichte" wachzuhalten und "alle künftigen Generationen" zu mahnen, "nie wieder die Menschenrechte anzutasten, den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz zu wahren und jeder Diktatur und Gewaltherrschaft zu widerstehen".

Für das Mahnmal soll der Entwurf eines Stelenfeldes von Peter Eisenmann (Eisenmann II) verwirklicht werden. Dazu soll ergänzend im Rahmen dieses Konzepts ein Ort der Information über die zu ehrenden Opfer und die authentischen Stätten des Gedenkens gehören. Mit dem Bau soll im kommenden Jahr begonnen werden.

Abgelehnt wurde ein Antrag von Abgeordneten aus der CDU/CSU, F.D.P. und PDS (14/1261), das Stelenfeld ohne Ergänzung zu errichten. Die vom Kulturausschuß zur Wahl gestellte Alternative, die von Abgeordneten aus der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. in einem Antrag (14/1269) aufgegriffen worden war, das Mahnmal solle ausdrücklich eine Mahnung formulieren, wofür das Mordverbot vorgeschlagen worden war, fand keine Mehrheit im Bundestag.

Das Parlament hob hervor, dieses Denkmal könne die authentischen Stätten des Terrors nicht ersetzen. Es soll als zentraler Ort der Erinnerung und Mahnung mit den anderen Gedenkstätten und Institutionen innerhalb und außerhalb Berlins in Verbindung sein.

Abgelehnt wurde bei der Schlußdebatte ein Antrag von Abgeordneten aus der CDU/CSU­Fraktion (14/1268), der die Regierung auffordern sollte, mit dem Berliner Senat und dem Initiativkreis ein neues Konzept zu erarbeiten und dem Bundestag zu berichten. Ein Änderungsantrag des F.D.P.­Abgeordneten Hildebrecht Braun (14/1241), das Mahnmal nicht zu bauen und statt dessen eine jüdische Universität zu gründen, fand ebenfalls keine Mehrheit. Der Bundestag folgte auch nicht dem Antrag von Unionsabgeordneten (14/1255), auf das Mahmal zugunsten der verstärkten Förderung der Gedenkstätten zu verzichten, wie es ein ursprünglicher Antrag vorsah (14/981). Abgeordnete der CDU/CSU hatten sich auch im Bundestag nicht mit der Forderung durchsetzen können, daß das Mahnmal auch der übrigen Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewidmet werden sollte (14/1267). Mit Mehrheit sprach sich statt dessen der Bundestag dafür aus, daß die Bundesrepublik verpflichtet bleibt, "der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken".

Abstimmungsverfahren kritisiert

Die Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. hatten während der Ausschußberatung darüber hinaus das gesamte Abstimmungsverfahren gerügt, das dem Ereignis nicht angemessen sei. Die Koalition habe das bisherige Bestreben, auf breiter Grundlage dem Bundestag abstimmungsfähige Alternativen vorzulegen, zugunsten parteipolitischer Überlegungen aufgegeben.

SPD und Bündnisgrüne hatten das Abstimmungsverfahren verteidigt. Der Ausschuß habe die Aufgabe gehabt, aus sechs unterschiedlichen Anträgen eine Empfehlung zu formulieren, in der sich die einzelnen Anträge, sofern sie sich für den Bau einer Gedenkstätte aussprechen, im Grundsatz wiederfänden. Nach zehnjähriger Diskussion habe der Bundestag jetzt die Chance, den Weg für den Bau des Mahnmals zu ebnen und das bisherige Verfahren durch eine Entscheidung zu beenden.

Um das Denkmal zu verwirklichen, soll eine öffentlich­rechtliche Stiftung errichtet werden, in der auch Vertreter des Bundestages sein werden. Auch die Bundesregierung, das Land Berlin und der Förderkreis zur Errichtung des Mahnmals werden vertreten sein. In den Gremien sollen ferner "Vertreter der Gedenkstätten, des Zentralrats der Juden in Deutschland und Repräsentanten der Opfergruppen sowie weitere Sachverständige" mitwirken. Die Stiftung soll die Grundsatzbeschlüsse des Bundestages verwirklichen und dazu beitragen, "die Würdigung und Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus in geeigneter Weise sicherzustellen".

Öffentlich­rechtliche Stiftung

Mit der Aufforderung an die Bundesregierung, das Auslobungsverfahren für den Bau eines Holocaust­Mahnmals in Berlin wegen "nicht stattgefundener Einigung" über den zu realisierenden Entwurf für beendet zu erklären, hatte der Ausschuß am 1. Juni nach Auffassung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der sich die PDS anschloß, dem Bundestag freien Spielraum für seine Entscheidungen über die ihm vorgelegten Anträge gegeben. F.D.P. und CDU/CSU warnten davor, das noch schwebende Verfahren durch die Regierung beenden zu lassen, ohne daß dies sich aus der Beratung der Anträge ergebe. Man solle nicht "aus der Hüfte schießen", meinte die CDU/CSU. Für die F.D.P kam es vor allem darauf an zu sagen, mit welchem Ziel die Aufkündigung erfolge.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906051
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