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Juli 06/1999
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KRONZEUGENREGELUNG

CDU/CSU beantragt Fristverlängerung

(re) Die Kronzeugenregelung, deren Geltungsdauer am 31. Dezember 1999 ausläuft, soll nach Auffassung der CDU/CSU­Fraktion bis zum Jahr 2002 verlängert werden.

Das fordern die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf (14/1107) zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Versammlungsgesetzes sowie zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten (Drittes Kronzeugen­Verlängerungs­Gesetz).

Die Parlamentarier erläutern in ihrer Begründung, die Kronzeugenregelung für terroristische Straftaten habe die Aufklärung schwerer Straftaten in bestimmten Bereichen erleichtert und werde möglicherweise bei der Verhinderung oder Aufklärung wegen "terroristischer Taten" zukünftig noch von Bedeutung sein.

Ferner verweisen die Parlamentarier darauf, organisierte Verbrechen hätten in der Bundesrepublik Deutschland in der letzten Zeit erheblich zugenommen. Man müsse in bezug auf die genannte Regelung weitere Erfahrungen sammeln sowie der bestehenden Gefahr durch terroristische Straftaten und der Organisierten Kriminalität begegnen. Insofern sei eine Verlängerung der Kronzeugenregelung notwendig.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906052b
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