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Juli 06/1999
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DUTY­FREE­VERKAUF VOR DEM ENDE

Union plädiert für eine sechsmonatige Übergangsfrist

(wi) Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, für den steuerfreien Verkauf auf Flughäfen und Schiffen innerhalb der EU (Duty­free) eine sechsmonatige Übergangsfrist zu erwirken. Dies fordert die CDU/CSU­Fraktion in einem Antrag (14/1206) unter Hinweis auf die unter deutscher Ratspräsidentschaft endgültig gefallene Entscheidung, die Duty­free­Regelung zum 1. Juli dieses Jahres auslaufen zu lassen. Der Bundestag hat den Antrag am 24. Juni zur Beratung an den Wirtschaftsausschuß überwiesen.

Die Bundesregierung habe bis zuletzt den Eindruck erweckt, eine Verlängerung und damit die Sicherung der Arbeitsplätze in dieser Branche ermöglichen zu können, stellt die Fraktion fest. Zum 1. Juli würden die Fahrpreise der Fährschiffe um bis zu 70 Prozent angehoben und damit für die Mehrzahl der Touristen nur schwer finanzierbar. Der Wegfall von Duty­free bedeute allein für Deutschland bei 10.000 neuen Arbeitslosen Mehrkosten von über 300 Millionen DM pro Jahr.

Die Fraktion will, daß die Regierung alles unternimmt, um die von der Europäischen Kommission in Aussicht gestellten Mittel aus den EG­Strukturfonds zur Förderung der strukturschwachen Regionen in Deutschland zu sichern, die vom Wegfall von Duty­free besonders betroffen sind. Noch in diesem Jahr sollte die Europäische Kommission ein Gutachten über die arbeitsmarkt­, wachstums­ und sozialpolitischen Folgen des Wegfalls vorlegen.

Im Bundeshaushalt wollen die Christdemokraten ausreichend Mittel bereitgestellt haben, um die sozialen Folgen dieser Entscheidung zu mildern. Zusammen mit den Ländern sollte die Regierung in den nächsten drei Monaten ein Sofortprogramm zum Ausgleich der negativen Folgen auflegen. Ferner sollten mit den Nachbarländern Gespräche über Durchführungsverordnungen geführt werden, um die zum Teil erheblichen Unterschiede bei der Besteuerung von Branntwein, Tabak und Mineralöl abzubauen. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Auswirkungen der Wegfall von Duty­free für die regionalen Tourismusbranchen haben wird und was die Regierung tun will, um die Auswirkungen abzufedern. Um zu verhindern, daß die Duty­free­Unternehmen nicht in die osteuropäischen Staaten abwandern, sollten die EU­Regelungen in den Beitrittsländern sofort in vollem Umfang in Kraft treten, heißt es im Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906063b
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