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Juli 06/1999
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WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS EINIG

Trockenbaubetriebe nicht dem Handwerk zuordnen

(wi) Handwerksorganisationen und Ordnungsämter gehen weiterhin mit Bußgeldern und Schließungsverfügungen gegen nicht in die Handwerksrolle eingetragene Trockenbauunternehmen vor. Dies geht aus einem Bericht über Erfahrungen mit der novellierten Handwerksordnung hervor, den das Bundeswirtschaftsministerium am 23. Juni im Wirtschaftsausschuß erstattet hat.

Der Ausschuß stellte hier einvernehmlich Handlungsbedarf fest und ermutigte das Ministerium, "unverzüglich entsprechende Schritte in Gang zu setzen". Diese Entwicklung stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Klarstellungen in der Handwerksordnung und dem 1998 in einer einstimmigen Entschließung des Wirtschaftsausschusses geäußerten Willen, den Trockenbau nicht einem oder mehreren Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung zuzuordnen, so der Bericht des Ministeriums. Dadurch gingen Arbeitsplätze sogar bei Unternehmen verloren, die sich erfolgreich am Markt behauptet hätten.

Da es sich beim Trockenbau um einen stark expandierenden Bereich handele, würden überdies Existenzgründungen verhindert. Jüngere Unternehmen seien häufig im Vertrauen auf die Entschließung des Wirtschaftsausschusses gegründet worden, daß der Trockenbau nicht dem Handwerk zugeordnet sei. Besonders betroffen seien kleine Firmen, die häufig einfachere Leistungen im Auftrag großer Trockenbauunternehmen erbringen würden. Die SPD wies darauf hin, daß sich die Koalition vorgenommen habe, den Generationswechsel im Handwerk zu erleichtern. Grundsätzlich wollte man am Meisterbrief festhalten. Allerdings solle die Möglichkeit erleichtert werden, den Meisterbrief berufsbegleitend zu erwerben. Im Trockenbau gehe es darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Die Unionsfraktion beklagte die "Geldbußen für Kleinstfirmen". Der Trockenbau sei ein industrieller Ausbildungsberuf, der immer mehr in die Handwerksordnung aufgenommen worden sei, ohne daß dies gesetzlich so festgelegt wurde. Eine gesetzliche Regelung sollte daher nicht hinausgezögert werden. Bündnis 90/Die Grünen beklagten, daß es auch bei der Zuordnung der Informationstechniker, einer Wachstumsbranche, Probleme gebe. Die Branche der Informationstechnologie werde von den Freien Berufen beansprucht. Die F.D.P. regte an, kein Spezialgesetz für den Trockenbau zu schaffen, sondern zu ermöglichen, daß auch ähnlich gelagerte Fälle unter die gesetzliche Regelung fallen. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, eine einvernehmliche Lösung mit den betroffenen Verbänden anzustreben. Die PDS plädierte ebenfalls für eine gesetzliche Regelung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906064a
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