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Oktober 08/1999
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FINANZAUSSCHUSS BILLIGTE GESETZENTWURF

Euro­3­Pkw sollen vom nächsten Jahr an nicht mehr gefördert werden

(fi) Der Finanzausschuss hat am 9. September einstimmig Änderungen des Kraftfahrzeugsteuer­ und des Tabaksteuergesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (14/864) wurde umbenannt in "Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Tabaksteuergesetzes" und soll Ende September in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Geplant ist, die steuerliche Förderung von Personenwagen, die bei den Schadstoffgrenzwerten die so genannte Euro­3­Norm einhalten, Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen. Pkw, die nach 1999 erstmals zugelassen werden, sollen nur dann noch befristet von der Steuer befreit werden, wenn sie mindestens die Schadstoffgrenzwerte der Euro­4­Norm einhalten.

Die Gesetzesänderung wird erforderlich, weil die Europäische Kommission in einer Richtlinie EG­weit verbindliche Schadstoffgrenzwerte festgelegt hat. Nach dieser Richtlinie gibt es nur zwei Stufen von Schadstoffgrenzwerten, und zwar die Euro­3­Norm, die am 1. Januar 2001 verbindlich wird, und die Euro­4­Norm, die ab 2006 für die erstmalige Zulassung von Pkw verlangt wird.

Mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der PDS lehnte der Ausschuss einen Änderungsantrag der CDU/CSU­Fraktion ab, der darauf abzielt, Fahrzeuge, die ausschließlich im Dienst der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei oder des Zollgrenzdienstes verwendet werden, von der Kfz­Steuer zu befreien. Voraussetzung dafür ist bisher, dass dies auch äußerlich erkennbar sein muss, etwa durch die Lackierung oder eine Aufschrift.

Bei zivilen Einsatzfahrzeugen gelten reduzierte Anforderungen an die äußerliche Erkennbarkeit. Im Hinblick auf polizeitaktische Erfordernisse hält die Union auch diese geringere Kennzeichnung für problematisch und plädiert dafür, auf das Erfordernis der äußerlichen Erkennbarkeit zu verzichten. Die Bundesregierung argumentierte in der Sitzung, Fachleute würden diese Kennzeichnung nach wie vor für notwendig erachten. Im Übrigen würde eine solche Änderung die Steuereinnahmen der Länder tangieren.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der F.D.P.­Fraktion, die Lkw­Besteuerung in den Gesetzentwurf einzubeziehen. Nach der Festlegung der Euro­3­ und der Euro­4­Norm in Brüssel müsse die Gelegenheit genutzt werden, so die Liberalen, um mit der Gesetzesänderung nicht nur die Pkw, sondern auch die Lkw­Flotte in die Modernisierungsförderung einzubeziehen. Die Lkw würden gegenüber den Pkw diskriminiert und das vorhandene Schadstoffsenkungspotenzial nicht ausreichend ausgeschöpft. Um die Einführung schadstoffarmer Lkw zu fördern, müsste die Kfz­Steuer ab der Schadstoffklasse Euro­3 künftig auf europäisches Mindestniveau abgesenkt werden, so die Forderung der F.D.P. Dadurch könnten Investitionen in eine umweltfreundlichere Lkw­Flotte beschleunigt werden.

Die Änderung des Tabaksteuergesetzes bezieht sich auf die Verlängerung der Übergangsfrist für die ermäßigte Besteuerung von Feinschnittrollen bis zum Jahresende 2001. Die Übergangsfrist war Ende 1998 abgelaufen. Zur Begründung heißt es, dies diene dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der deutschen Zigarettenindustrie. Andernfalls müssten diese Produkte dem höheren Steuersatz für Zigaretten unterworfen werden, was nach Regierungsansicht zu einer arbeitsplatzgefährdenden Schrumpfung des Absatzes führen würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908035a
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