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Oktober 09/1999
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KINDERFREUNDLICHE GESELLSCHAFT

Bundestag: Wichtige Schritte in "die richtige Richtung" getan

(fa) Am 30. September forderte der Bundestag die Regierung auf, die von der Kommission in ihrem Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfe in Deutschland unterbreiteten Vorschläge zur Stärkung der Kinderrechte und die in dem Bericht (13/11368) gemachten Anregungen für die Jugendpolitik zur Grundlage ihrer weiteren Politik zu machen und auf deren Umsetzung hinzuwirken, damit auf dem Wege zu einer "kinder­ und familienfreundlicheren Gesellschaft endlich weitere Schritte" gemacht werden können.

Der Bundestag folgte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (14/1681) zum 10. Kinder­ und Jugendbericht. Der Ausschuss hatte seine Empfehlung am 27 und 29. September erarbeitet. Die "Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder" des Bundestages hatte begrüsst, dass der Bundestag den Belangen der Kinder eine Schwerpunktdebatte gewidmet hat. Das Arbeitsprogramm der Kinderkommission für diese Wahlperiode wird sich mit der Existenzsicherung und der sozialen Situation von Kindern, mit dem Familienleistungsausgleich, mit Kinderrechten, dem Kindschaftsrecht sowie dem Verhältnis von Kindern und Medien und Kindern und Kultur befassen. Auch Fragen der ökologischen Kinderrechte und der Kindergesundheit sowie der Kinderbetreuung und der Verkehrssicherheit werden von der Kommission im Laufe der Legislaturperiode beraten werden.

Lebenswirklichkeit neu gesehen

Der Bundestag stellte fest, dass der Kinder­ und Jugendbericht wichtige Erkenntnisse und Hinweise zur Lebenswirklichkeit von Kindern unter 14 Jahren gibt und damit wesentliche Grundlage für die Diskussion und Weiterentwicklung der Kinder­ und Jugendhilfe ist. Es wurde begrüßt, dass wichtige Empfehlungen der Kommission durch die neue Bundesregierung zum Teil bereits in Angriffe genommen oder schon umgesetzt worden seien. Zur Verbesserung der sozioökonomischen Lage von Kindern und Eltern würden durch den weiteren Ausbau des Familienleistungsausgleichs mit der Erhöhung des Kindergeldes und durch das neue Staatsbürgerschaftsrecht wichtige Schritte in "die richtige Richtung getan, die auch auf der Grundlage der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Familienleistungsausgleich weiter verfolgt werden müssen".

Der Bundestag unterstützte die von der Kommission geforderten Verbesserungen unter anderem für die Tagesbetreuung der Kinder unter drei Jahren, aber auch im schulpflichtigen Alter, die Bekämpfung der Ursachen von Kinder­ und Jugendkriminalität, sowie die Beibehaltung der bewährten Strukturen der Jugendhilfe mit ihren Instrumenten der Jugendhilfeplanung, der Sonderstellung des Jugendhilfeausschusses und der "eigenständigen Verwaltungseinheit Jugendamt". Auch die Förderung von emanzipatorischer Jugendarbeit wird vom Parlament unterstützt, um durch geschlechtsspezifische Angebote Erziehungsvorstellungen zu verwirklichen, "die beiden Geschlechtern gleiche Entfaltungsmöglichkeiten und Freiräume zugestehen sowie gleiche Pflichten abverlangen".

Weitere Schritte gefordert

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Familienförderung ging der F.D.P. nicht weit genug. In ihrem Entschließungsantrag befasste sich die F.D.P. mit dem Lebensumfeld der Kinder, mit Gewalt in der Erziehung, dem sexuellen Missbrauch von Kindern sowie den Problemen bei der Betreuung von Kindern. Zur Arbeitslosigkeit von Jugendlichen forderte der Entschließungsantrag die Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Aussagen über Kinderarmut wertete die F.D.P. skeptisch. Ein Entschließungsantrag der F.D.P.­Fraktion (14/1682) wurde abgelehnt.

Der Bundestag lehnte auch einen Entschließungsantrag der CDU/CSU­Fraktion (14/1683) ab, mit dem die Regierung aufgefordert werden sollte, bei der Verbesserung der Kinderfreundlichkeit in der Gesellschaft vor allem dafür Sorge zu tragen, das Ansehen von Erziehungsleistungen durch die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung zu stärken. Außerdem sollte günstiger Wohnraum für Familien bereitgestellt und die Tagespflege und die Tageseinrichtungen verbessert werden. Damit Kinder in Deutschland angstfrei leben können, soll die Regierung die Voraussetzungen für die strafrechtliche Verfolgung der Delikte des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen verbessern und dafür sorgen, dass das Anbieten von Kindern für Straftaten des sexuellen Missbrauchs insbesondere unter Missbrauch der modernen Kommunikationstechnologien wirksamer unter Strafe gestellt wird. Der Jugendschutz in den Medien soll verbessert werden. Um der Jugendkriminalität besser zu begegnen, soll die Regierung auf Länder und Kommunen einwirken, eine enge und kontinuierliche Kooperation von Eltern, Schulen, Polizei und Gerichten und eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche zu schaffen.

Der Bundestag folgte am 30. September der Beschlussempfehlung des Ausschusses (14/1065) zum Vorschlag der EU­Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms "Jugend" (Rats.Dok.10945 /98). Das Parlament begrüßte in diesem Zusammenhang die Zusammenführung der Programme "Jugend für Europa" und "Europäischer Freiwilligendienst" zu einem Aktionsprogramm "Jugend". Die Regierung wurde aufgefordert, sich auf EU­Ebene für eine schnelle Umsetzung des Kommissionsvorschlags einzusetzen.

Gezielte Jugendarbeit

Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollen möglichst viele Jugendliche über das Aktionsprogramm informiert und für das Programm angesprochen werden, unabhängig vom Bildungs­ oder Ausbildungsstand. Auch die rechtliche Absicherung grenzüberschreitender freiwilliger Dienste von deutschen Freiwilligen ins Ausland und von ausländischen Freiwilligen nach Deutschland soll durch ein Freiwilligengesetz baldmöglichst gesichert werden. Rechtliche und institutionelle Hindernisse, die sich der Selbsthilfe und sozialem Engagement entgegenstellen, sollen abgebaut werden. Die Begegnung mit anderen Kulturen und Gesellschaften – so die Abgeordneten – lässt die Jugendlichen sensibel werden für aktuelle Probleme und Herausforderungen in Europa. Der hohe Stellenwert von Toleranz und Solidarität und die Betonung von Kreativität und Förderung des aktiven Beitrags der Jugendlichen seien eine "gute Grundlage für die Gestaltung einer gemeinwohlorientierten europäischen Gesellschaft und einer politischen Union".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909020
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