Abkommen mit Kuwait beraten(fi) Der Finanzausschuss hat am 10. November einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuwait vom 18. Mai 1999 (14/1841) angenommen. Das Abkommen entspricht nach Regierungsangaben im Wesentlichen dem bis Ende 1997 gültigen Abkommen zwischen den beiden Staaten und damit weitgehend auch dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Es soll die wirtschaftlichen Beziehungen mit Kuwait auf eine feste steuerliche Grundlage stellen und zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen beitragen. Vor allem leiste es steuerrechtliche Hilfe bei der internationalen Konkurrenz um Investitionen aus dem Erdöl exportierenden Staat Kuwait, heißt es in dem Entwurf. Für die Gründung oder Niederlassung einer Gesellschaft in Kuwait ist eine Beteiligung in Höhe von mindestens 51 Prozent durch kuwaitische Staatsangehörige Voraussetzung, teilt die Regierung mit. |