DRITTES EUROEINFÜHRUNGSGESETZ VERABSCHIEDET Zur Währungsumstellung EuroMünzen im Plastikbeutel(fi) Schon kurz vor der Währungsumstellung von DMark auf Euro am 1. Januar 2002 können die Bürger "konfektionierte Haushaltsmischungen" mit jeweils 19 EuroMünzen im Wert von 10 Euro erwerben. Dies berichtete die Bundesregierung am 27. Oktober im Finanzausschuss anlässlich der abschließenden Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein drittes EuroEinführungsgesetz (14/1673). Damit soll es interessierten Haushalten ermöglicht werden, sich einige Tage vor dem Jahreswechsel 2001/2002 mit den notwendigen Münzen auszustatten. Die Haushaltsmischungen werden nach Regierungsangaben in "Plastikbeuteln mit Bundesadler" ausgegeben. Die Banken hätten bereits 43 Millionen solcher Haushaltsmischungen geordert. Der Bundestag stimmte dem dritten EuroEinführungsgesetz am 4. November zu, nachdem es der Finanzausschuss einstimmig bei Enthaltung der PDSFraktion in geänderter Fassung angenommen hatte (14/1962). Darin enthalten ist ein "Gesetz über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen". Es beendet die Eigenschaft von DMBanknoten und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel zum Jahresende 2001. Ferner erweitert es den strafrechtlichen Schutz vor Fälschungen oder Verfälschungen von DMBanknoten und Münzen nach Ablauf des Jahres 2001. Im dritten EuroEinführungsgesetz sind darüber hinaus ein neues Münzgesetz und eine Änderung des Bundesbankgesetzes enthalten. |