UM AUSFUHRDELIKTE ZU VERHINDERN Grundrecht bleibt weiterhin eingeschränkt(wi) Der Bundestag hat am 11. November einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/1415) zugestimmt, durch den die bis zum Jahresende befristete Ermächtigung im Außenwirtschaftsgesetz, das Brief, Post und Fernmeldegeheimnis zu beschränken, bis Ende 2002 verlängert wird. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie vom 3. November an (14/2017). Die erforderliche Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes dient dazu, schwer wiegende Kriegswaffen und Ausfuhrdelikte zu verhindern. Die mit einem Änderungsgesetz im Jahr 1992 eingeführte Ermächtigung war wegen des mit ihr verbundenen Grundrechteingriffs und zur Erprobung des neuen Instruments zunächst auf zwei Jahre bis Ende 1994 befristet worden. Eine weitere Fristverlängerung bis Ende 1999 folgte, um praktische Erfahrungen zu gewinnen und um die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem anhängigen Normenkontrollverfahren berücksichtigen zu können. Nach Auffassung der Bundesregierung wurde deutlich, dass die Überwachung des Brief, Post und Fernmeldeverkehrs wirksam und unverzichtbar ist, um Außenwirtschaftsstraftaten zu verhindern und aufzudecken. |