Schutz vor Abschiebung(in) Die Einstufung der Bundesrepublik Deutschland als "kein sicheres Drittland" durch ein britisches Gericht wird in der Regierungsantwort (14/1679) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1558) relativiert. Bei der Entscheidung des Court of Appeal vom Juli 1999 handele es sich um eine "noch nicht in Rechtskraft erwachsene, zweitinstanzliche Entscheidung", die nicht die Rechtsauffassung der britischen Regierung wiedergebe. Eine Revision werde im House of Lords vorbereitet; auch die EU werde sich mit der Thematik befassen. Bei dem Urteil sei nicht hinreichend beachtet worden, dass in Deutschland trotz Nichtanerkennung nichtstaatlicher Verfolgung keine Schutzlücke bestehe, da abgelehnten Asylbewerbern laut Ausländergesetz auch Schutz vor Abschiebung gewährt werden könne, wenn im Herkunftsland eine erhebliche konkrete "Gefahr für Leib und Leben" bestünde. |