Überwachung nicht erweitern(re) Die CDU/CSU ist am 27. Oktober im Rechtsausschuss mit einem Antrag (14/162) gescheitert, die Telefonüberwachung auf Delikte wie Bestechlichkeit und Bestechung sowie für Taten des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie zu erweitern. Eine Vorschrift der Strafprozessordnung (StPO) sollte dazu geändert werden. Laut Union ist es ein Widerspruch, wenn nach geltender Gesetzeslage die Wohnraumüberwachung zulässig ist, das mildere Mittel einer Telefonüberwachung aber nicht. Die übrigen Fraktionen im Rechtsausschuss lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, der Gesamtbereich des Deliktskatalogs bedürfe der Überprüfung mit Blick auf eine eventuell erforderliche Notwendigkeit der Telefonüberwachung. Derartigen Überlegungen wolle man nicht vorgreifen. |