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Dezember 11/1999
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VERORDNUNG

EU­Ratsrichtlinie zu Chemikalien umgesetzt

(um) Die Verordnung (14/2119) der Bundesregierung hat das Ziel, die EU­Ratsrichtlinie von 1996 umzusetzen.

Mit der Verordnung werden die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane geregelt und weitere chemikalienrechtliche Vorschriften geändert.

Die Regierung greift mit der Verordnung die Verordnungsermächtigungen des Kreislaufwirtschafts­ und Abfallgesetzes sowie des Chemikaliengesetzes auf und regelt darüber hinaus die kontrollierte Beseitigung des PCB, die Dekontaminierung oder Beseitigung PCB­haltiger Geräte und/oder von PCB­Abfall.

Laut Regierung wird die Durchführung keine Zusatzkosten verursachen. Die Anforderungen, Abfälle mit unterschiedlichem Gefährdungspotenzial getrennt zu fassen, zu halten und zu entsorgen, konkretisierten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung beziehungsweise umweltverträgliche Beseitigung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911059c
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