BREITE MEHRHEIT IM BUNDESTAG Fristen bis Ende 2000 verlängert(re) Die eigentumsrechtlichen Fristen im Sachenrechtsbereinigungsgesetz, im Einführungsgesetz zum Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch sollen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2000 verlängert werden. Dies hat der Bundestag am 16. Dezember auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (14/2352) beschlossen. Der Bundesrat hatte sich in einem Gesetzentwurf (14/2250) für eine Verlängerung um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2001 ausgesprochen. Die Koalitionsfraktionen erklärten dazu, eine Verlängerung der eigentumsrechtlichen Fristen sei notwendig, da die grundbuchrechtlichen Regelungen in den neuen Ländern bisher unterschiedlich schnell hätten umgesetzt werden können. Deshalb dürften bestehende Vorschriften nicht schon Ende dieses Jahres auslaufen. Eine Verlängerung der Fristen um zwei Jahre sei allerdings zu weitgehend. Eine nochmalige Verlängerung sei zudem abzulehnen. Dem stimmte auch die CDU/CSU zu, die mehrheitlich trotz vorgetragener grundsätzlicher Bedenken die Vorlage ebenfalls billigte. Strikt gegen jede Fristverlängerung sprach sich demgegenüber die F.D.P. aus. Für eine Sonderregelung in den neuen Ländern bestehe mittlerweile keine Notwendigkeit mehr, so die Liberalen. |