RECHTSAUSSCHUSS ZU BERICHT VERANLASST Lebensgemeinschaften im Mietrecht gleichstellen(re) Die SPD hat angekündigt, eine gesetzliche Regelung, die es auch Partnern anderer verantwortungsvoller Lebensgemeinschaften als Ehen oder auf Dauer angelegten heterosexuellen nicht ehelichen Lebensgemeinschaften erlaubt, in einen Mietvertrag einzutreten, müsse möglicherweise noch vor der von der Koalition geplanten Mietrechtsreform gefunden werden. Ein zu dieser Thematik im Frühjahr 1999 von der F.D.P. vorgelegter Gesetzentwurf (14/326) weise jedoch juristische Mängel auf und sei daher in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig, so die Sozialdemokraten weiter. Die Liberalen hatten von einer Bestimmung der Geschäftsordnung des Bundestages Gebrauch gemacht und den federführenden Rechtsausschuss zu einem Bericht (14/2347) veranlasst. Bündnis 90/Die Grünen verwiesen diesem Bericht zufolge darauf, sie hätten in der vergangenen Wahlperiode selbst Initiativen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eingebracht. Das nunmehr vorgesehene Gesetzgebungsvorhaben bedürfe einer intensiven Abstimmung. Die CDU/CSU erklärte, sie lehne den Gesetzentwurf der F.D.P. inhaltlich wegen der erheblichen Einschränkung der Vertragsfreiheit, die er nach sich ziehe, ab. Die F.D.P. hob hervor, eine Regelung des Problems sei mit breiter Mehrheit möglich. Es sei daher nicht sinnvoll, diesen Aspekt mit der höchst strittigen Materie der Mietrechtsreform zu verbinden. Die PDS stimmte dem zu und verwies ihrerseits ebenfalls auf den dringenden Reformbedarf zur Gleichstellung aller Lebensweisen. |