Blickpunkt Bundestag
Dezember 12/1999
Vorschriften haben sich bewährt(re) Die Regelungen des Produktpirateriegesetzes vom 7. März 1990 haben sich insgesamt bewährt, von den zur Verfügung gestellten rechtlichen Instrumenten wird inzwischen reger Gebrauch gemacht. Dies stellt die Bundesregierung in ihrem Zweiten Produktpirateriebericht (14/2111) fest, den sie als Unterrichtung vorgelegt hat. Besonders die zivilrechtlichen Ansprüche auf Auskunft und Vernichtung würden in großem Umfang eingesetzt. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9912/9912027c