PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG Steuerlast für Künstler aus dem Ausland überprüfen(pt) Für eine Überprüfung der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 15. Dezember einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium der Finanzen "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Der Petent kritisierte, dass er es sich wegen der bestehenden steuerlichen Regelungen mit seinem "kleinen freien Theater" nicht mehr leisten könne, ausländische Künstler zu verpflichten. Die Gastspielverträge würden vorsehen, dass die Steuern vom Veranstalter übernommen werden müssten. Deshalb werde durch die Steuer nicht die Künstlergage, sondern das Veranstalterbudget reduziert. Deshalb schlägt er eine Steuerbefreiung für Vergütungen vor, die von bestimmten Veranstaltern an im Ausland ansässige Künstler gezahlt würden. Die vom Petitionsausschuss veranlasste parlamentarische Prüfung ergab, dass ausländische Künstler mit ihren inländischen Einkünften beschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Die Einkommenssteuer werde durch einen Steuerabzug mit abgeltender Wirkung erhoben; dieser Abzug sei zum 1. Januar 1996 von 15 auf 25 Prozent der Einnahmen angehoben worden. Die Anhebung des Steuerabzugs sei eine Reaktion des Gesetzgebers auf den häufig steuerbedingten Wechsel von Künstlern, Sportlern und Fernsehschaffenden ins benachbarte Ausland gewesen. Bei der Höhe des Steuerabzugs werde pauschal unterstellt, dass der Künstler Aufwendungen in Höhe der Hälfte seiner Einnahmen habe; auf den verbleibenden Gewinn werde ein Steuersatz von 50 Prozent angewandt. Der inländische Veranstalter habe für die beschränkt steuerpflichtigen Künstler den Steuerabzug vorzunehmen. Es handele sich somit nicht um eine Steuer des Veranstalters. Die Umsatzsteuer des Künstlers sei für den Veranstalter eine berechenbare Vorsteuer. Zwar konnte der Petitionsausschuss eine generelle Steuerbefreiung für diese Vergütungen nicht befürworten. Außerdem würde eine solche Regelung nach Auffassung der Abgeordneten für manche Kulturveranstalter einen Wettbewerbsnachteil bedeuten. Der Ausschuss hielt es für sinnvoll, die Höhe des Steuersatzes von 25 Prozent überprüfen zu lassen. |