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Januar 01/2000
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ENTSCHLIESSUNGSANTRÄGE VON KOALITION UND PDS

Agrarsoziale Sicherung zukunftsfähig ausgestalten

(lw) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen das System der agrarsozialen Sicherung so ausgestalten, dass es auch bei fortschreitendem Strukturwandel zukunftsfähig ist. Wie aus einem Entschließungsantrag (14/2572) zur Großen Anfrage der F.D.P.-Fraktion zur Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (14/1557,14/1759) hervorgeht, seien die derzeitigen Organisationsstrukturen wenig effizient. Der Bundestag hat den Entschließungsantrag am 28. Januar angenommen und einen weiteren Ent-schließungsantrag der PDS dazu (14/2574) abgelehnt.

Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen können die Organisationsstrukturen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger den Anforderungen, die Versicherte und Beitragszahler an ein zukunftsfähiges System stellen, nicht genügen. Die Aufsichtsbehörden der Länder wirkten dem unwirtschaftlichen Verhalten der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger kaum entgegen. Auch führten Unterschiede in der Rechtsanwendung zu vermeidbaren Mehrkosten. Die Entwicklung der letzten Jahre habe gezeigt, dass die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger aus eigener Kraft nicht in der Lage seien, die offensichtlichen Mängel der derzeitigen Strukturen zu beheben. Daher müssten die gesetzlichen Grundlagen reformiert werden, heißt es in der Parlamentsvorlage.

Die Fraktionen bitten die Regierung, bis zum Jahresende einen mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen, der schlankere Strukturen vorsieht und den Einfluss des Bundes im Interesse der Steuer- und Beitragszahler stärkt. Eine zukunftsorientierte Neugestaltung müsse zu einem ausgewogenen Verhältnis von staatlicher Verantwortung und Selbstverwaltung führen. Unterschiede in der Rechtsanwendung seien abzubauen. Auch müssten die Sozialversicherungsträger versichertenorientiert bleiben. Die Organisation müsse dem anhaltenden Strukturwandel entsprechen können. Ein etwaiger Personalabbau muss nach Ansicht der Abgeordneten sozial verträglich gestaltet werden.

Die PDS verlangte von der Bundesregierung, den Standpunkt zu korrigieren, dass die geplanten Mittel ausreichen würden, um die auf die Bauern zukommenden Belastungen sozial abzufedern. Das Niveau der sozialen Grundsicherung in der Landwirtschaft müsse gewährleistet bleiben. Die Hofaufgaberente und die Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit sollten wieder aktiviert werden. Das System der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger müsse erhalten und weiterentwickelt werden. Eine Privatisierung lehnt die PDS ab. Die Beschäftigten in diesen Einrichtungen sollten an Änderungen der Organisationsstruktur mitwirken können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001041b
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