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März 02/2000
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MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS

Mit Flughafenverfahren unzufrieden

(in) Mit großer Mehrheit abgelehnt hat der mitberatende Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe am 23. Februar einen Antrag der PDS (14/26), das so genannte Flughafenverfahren aus dem Asylverfahrensgesetz ersatzlos zu streichen.

Dieses Verfahren schreibt vor, dass Asylsuchende, die ohne gültigen Pass oder Passersatz einreisen wollen oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen, ihr Asylverfahren direkt am Flughafen betreiben müssen und nicht einreisen dürfen. SPD und CDU/CSU stimmten gegen die Initiative, Bündnis 90/Die Grünen und die PDS dafür. Federführend ist der Innenausschuss.

Der Menschenrechtsausschuss brachte gleichzeitig einstimmig zum Ausdruck, die vom Bundestag bereits mit Beschluss vom 30. September vergangenen Jahres geforderte Rücknahme der Vorbehalte zur UN­Kinderrechtskonvention müsse materielle Folgen für die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Hinblick auf die Anwendung des Flughafenverfahrens zur Folge haben.

In der Ausschussdiskussion erklärte die antragstellende PDS, dass Flughafenverfahren sei kein taugliches Mittel der Asylpolitik, da es außerordentlich repressiv sei. Derzeit seien mehrere abgelehnte Asylbewerber im Bereich des Frankfurter Flughafens eingesperrt, darunter ein Libyer gar seit 323 Tagen. Dies komme de facto einer Freiheitsentziehung gleich. Die SPD erklärte demgegenüber, das Bundesverfassungsgericht habe das Flughafenverfahren für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die Unterbringung der Flüchtlinge sei insofern keine Freiheitsentziehung.

Die CDU/CSU erklärte, sie könne das Anliegen des PDS­Antrages nicht mittragen, sei jedoch unzufrieden mit den Einlassungen der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Flughafenverfahrens. Das zuständige Bundesinnenministerium sei "unfähig", den offensichtlich gesetzeswidrigen Zustand bezüglich der Verfahren zu beseitigen.

Auch Bündnis 90/Die Grünen bewerteten das Flughafenverfahren als "außerordentlich problematisch". Rechtsschutz könne angesichts der Kürze der Verfahren nicht wirklich gewährleistet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002057b
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