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März 02/2000
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POLIZEI IM KOSOVO

Keine deutsche Hoheitsgewalt ausgeübt

(in) Die in den Kosovo entsandten deutschen Polizeibeamten unterstützen ausschließlich den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) und üben keine deutsche Hoheitsgewalt aus, betont die Regierung in ihrer Antwort (14/2616) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/2505).

Die Bundesregierung habe im Juli 1999 entschieden, dem IStGHJ Polizeiexperten des Bundeskriminalamtes und aus den Ländern zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten der Entsendung sei in einem zwischen der Bundesregierung und den Vereinten Nationen unterzeichneten "Memorandum of Understanding" geregelt. Daran habe die formale Unterstellung der Beamten unter den deutschen Befehlshaber der UN­Friedenstruppe im Kosovo (KFOR) zum 6. Oktober 1999 nichts geändert.

Die Unterstellung sei notwendig geworden, um den deutschen Beamten angesichts der hohen Gefährdung im Kosovo das Tragen von Dienstwaffen zur Selbstverteidigung zu ermöglichen. Weisungen würden sie aber nur vom IStGHJ entgegennehmen, so sei eine klare Trennung zwischen zivilen und militärischen Strukturen gewährleistet, so die Regierung. Das Mandat der deutschen KFOR­Truppen sei nicht erweitert worden. Bei ihrem IStGHJ­Einsatz hätten Polizeibeamte keine gemeinsamen Aufgaben mit der Bundeswehr gehabt. Allerdings habe es Berührungspunkte gegeben, als Bundeswehrsoldaten den Polizeibeamten bei einem Einsatzes dadurch geholfen hätten, die zu untersuchenden Grabfelder vor Beginn der Grabungen durch Minensuchkommandos und während der Grabungen durch Posten zu sichern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002058a
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