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April 04/2000
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UNTERSCHIEDLICHE EBENEN DER DENKMALSPFLEGE IN BERLIN

An die friedliche Revolution vom Herbst 1989 erinnern

(ku) An die friedliche Revolution vom Herbst 1989 und die staatliche Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 erinnern Abgeordnete der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. In einem gemeinsamen Antrag (14/3126) fordern sie die Bundesregierung auf, die Möglichkeit eines internationalen Wettbewerbs zur Errichtung eines Denkmals zu prüfen. Auch die PDS hat sich mit einem Antrag (14/3120) dem Standort "Schlossfreiheit" in Berlin-Mitte zugewandt. Beide Anträge sind am 13. April vom Bundestag an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen worden.

Nach Ansicht von SPD, Union und F.D.P. soll die Regierung der Frage nachgehen, welche Möglichkeiten bestehen, in enger Abstimmung mit dem Berliner Senat zum zehnten Jahrestag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2000 einen gemeinsamen Wettbewerb auszuloben. Als Standort ist dabei an den Sockel des alten Nationaldenkmals auf der Berliner Schlossfreiheit als einem zentralen Ort in Berlin-Mitte gedacht.

Die Vorstellungen der PDS gehen eher in die Tiefe. So soll die Bundesregierung die Gewölbe unter dem früheren Nationaldenkmal am Spreekanal auf dem Schlossplatz (frühere Schlossfreiheit) kurzfristig für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Damit könne die Spreeinsel künftig zum Zentrum der städtischen Mitte und damit auch zu einem Pendant zu den Einrichtungen des Bundes im Spreebogen werden. Das bisherige Konzept einer Neugestaltung der Spreeinsel habe zu keiner realisierbaren Lösung geführt. Es sei erfolgversprechender, ein schrittweise umsetzbares städtebauliches Entwicklungskonzept in Angriff zu nehmen. Entlang der Schlossfreiheit solle durch Grüngestaltung und temporäre Bauten ein attraktiver Uferbereich geschaffen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0004/0004020b
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