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Dezember 12/2000
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MIT MEHRHEIT DER KOALITION

Parlament verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Eine obligatorische Haftpflicht für Hunde einführen

(re) Der großen Mehrheit des Parlaments folgend soll die Regierung gemeinsam mit den Ländern für eine obligatorische Hunde-Haftpflichtversicherung sorgen. Der Bundestag billigte am 8. Dezember (14/4916) einen Antrag von SPD und Bündnisgrünen (14/3825) mit den Stimmen von F.D.P. und PDS. Zur Begründung hieß es, zahlreiche Opfer von Beißattacken durch Hunde blieben ohne adäquate Schadenregulierung, da die Halter häufig ohne eigene Mittel seien und eine Haftpflichtversicherung für die Hunde fehle. Dem müsse dringend abgeholfen werden.

Die CDU/CSU votierte gegen die Initiative und führte verfassungsrechtliche Bedenken an, die auch die Bundesregierung habe. Die Regelung des Problems sollte den Ländern überlassen bleiben. Außerdem sprächen praktische Gründe dagegen. Im Gegensatz zu einem Auto, für das keine Haftpflichtversicherung bezahlt worden sei, könne man einen Hund schließlich nicht "stilllegen", so die Union.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012040b
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