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Februar 02/2001
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Bundesrat legt Initiative zu Tariftreue-Erklärungen vor

(as) Der Bundesrat will bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge die Forderung einer Tariftreue-Erklärung gesetzlich festlegen.

Die Länderkammer schreibt in einem Gesetzentwurf (14/5263), nach geltendem Recht dürften bei der Vergabe von Bauaufträgen öffentlicher Arbeitgeber andere Anforderungen als Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch ein Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen sei. Der Bundesgerichtshof habe diese Norm nicht als ausreichende bundesrechtliche Ermächtigung des Landesgesetzgebers angesehen, eine Tariftreue-Erklärung zu fordern. Da die Gültigkeit von Landesgesetzen durch dieses Urteil unklar sei, müsse mit Rücksicht auf die Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge und zur Erhaltung heimischer Arbeitsplätze am Bau klargestellt werden, dass der Landesgesetzgeber von Unternehmen eine Tariftreue-Erklärung verlangen kann. Damit würden sich die Auftragnehmer verpflichten, nach geltenden Tarifverträgen zu entlohnen und dies auch von ihren Subunternehmen zu verlangen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf, derzeit werde eine Regelung zur Bekämpfung illegaler Praktiken im öffentlichen Auftragswesen vorbereitet. Im Rahmen dieses Vorhabens werde auch die Frage von Tariftreue-Erklärungen geprüft. Eine spezifische Regelung allein im Baubereich sei nicht vordringlich, weil in diesem Sektor ein tariflicher Mindestlohn gelte. Verstöße gegen den verbindlichen Mindestlohn seien nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bußgeldbewehrt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102051c
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