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Februar 02/2001
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KRANKENHAUSLEISTUNGEN

Sachverständige begrüßen Fallpauschalensystem

(ge) Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf (14/5082) zur Entwicklung eines Fallpauschalensystems für Krankenhausleistungen ist am 7. Februar von den Experten einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses weitgehend begrüßt worden. Der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten unterstützte in seiner Stellungnahme das mit der Gesundheitsreform 2000 beschlossene "durchgängige, leistungsorientierte und pauschalierende" Vergütungssystem für die Krankenhäuser. Das neue Entgeltsystem müsse konsequent umgesetzt werden, um eine betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvolle Neustrukturierung der Krankenhausversorgung zu ermöglichen, hieß es in dem Statement.

DRG-System einführen

Die Selbstverwaltung, bestehend aus den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, hatte sich zur Umsetzung der Gesundheitsreform 2000 auf das australische "Diagnosis Related Groups" (DRG)-Fallpauschalensystem geeinigt. Die Koalition will nun mit dem vorgelegten Entwurf die Vorstellungen der Selbstverwaltungspartner in Gesetzesform gießen.

Nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Privatkrankenanstalten ist mit der Vorlage aber nicht erkennbar, was das im Entwurf vorgesehene DRG-Institut leisten soll. Weder Aufgabenstellung, noch Kompetenzen und Verantwortung seien konkret festgelegt. Zudem beruhten die im Entwurf angegebenen jährlichen Kosten von 5 Millionen DM auf relativ unsicheren Annahmen und der Aufwand für die vorgesehene patientenbezogene Abrechnung stehe in einem krassen Missverhältnis zum Ertrag.

Jörg Robbers von der Deutschen Krankenhausgesellschaft begrüßte in seiner Stellungnahme die Ziele des Entwurfs. Um eine dauerhafte sichere Finanzierungsgrundlage für das geplante Institut zu erhalten, solle ein Konfliktlösungsmechanismus vorgesehen werden, falls sich die Selbstverwaltungspartner nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102052a
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