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Februar 02/2001
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F.D.P.-INITIATIVE ZURÜCKGEWIESEN

Abgeordnete wollen Budgets für Arzneimittel beibehalten

(ge) Die Arznei- und Heilmittelbudgets sollen beibehalten werden. Dies beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der PDS, indem er in der Plenarsitzung am 15. Februar einen Antrag der F.D.P. (14/3299) zurückwies. Dieser hatte die Abschaffung der Budgets zum Ziel, wurde aber wie vom Fachausschuss empfohlen (14/5319) lediglich von der CDU/CSU unterstützt. Die Liberalen sind der Meinung, dass die Budgets zunehmend die medizinische Versorgung der Versicherten gefährdet.

Insbesondere zum Ende eines Kalenderjahres reichten die zur Verfügung gestellten Mittel in weiten Regionen nicht aus, um die Bevölkerung adäquat zu versorgen.

SPD und Bündnisgrüne wiesen in der Ausschussdiskussion darauf hin, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den geringsten Arzneimittelausgaben deshalb mit ihrem Budget zurecht kämen, weil sie eine rationelle Arzneimitteltherapie betrieben. Nicht die Verordnung innovativer Medikamente, sondern teure Schrittinnovationen verursachten den überwiegenden Kostenanstieg. Außerdem würden preisgünstige Alternativen, wie zum Beispiel Generika, nicht ausreichend berücksichtigt. Die Hälfte der Kassenärztlichen Vereinigungen schöpfe ihr Budget nicht aus. Die Fraktionen wiesen den Vorschlag der Richtgrößen anstelle der einzelnen Budgets zurück, da sie vom einzelnen Arzt relativ leicht durch willkürliche Fallzahlvermehrungen umgangen werden könnten. Ärzte, die mit Arzneimittelverordnungen Marketing betrieben, würden begünstigt. Mediziner, die dagegen verantwortungsvoll mit Arzneimitteln umgingen, würden Patienten verlieren.

Nach Ansicht der PDS sind zu viele ungeprüfte Medikamente auf dem Markt. Der Einfluss der pharmazeutischen Industrie auf das ärztliche Verordnungsverhalten führe zusammen mit den vergleichsweise hohen Arzneimittelpreisen zu überhöhten Kosten bei der Medikamentenversorgung. Die Budgets könnten nur aufgehoben werden, wenn mehr Transparenz bei der Herstellung der Arzneimittel geschaffen werde.

Union mit eigenem Entwurf

Die Union begrüßte die Initiative der F.D.P. und brachte einen eigenen Gesetzentwurf (14/5225) mit dem Ziel ein, die Arznei- und Heilmittelbudgets durch Richtgrößen zu ersetzen. Darin heißt es, mit einem ersten Schritt sollten die Arznei- und Heilmittelbudgets durch arztgruppenspezifische Richtgrößen ersetzt werden. Bei den ärztlichen Honoraren sollten Regelleistungsvolumina mit einem vorab vereinbarten festen Punktwert zum Zuge kommen. Nach der flächendeckenden Einführung von Fallpauschalen im stationären Sektor sollen nach dem Willen der Union auch dort die Budgets fallen.

Zur Erläuterung schreiben die Abgeordneten, die von der Bundesregierung wieder eingeführten Budgets hätten die Erwartungen mit Blick auf die Kostenbegrenzung nicht erfüllt. Die Arzneimittelausgaben seien 1999 gegenüber dem Vorjahr um 8,4 Prozent von 32,8 Milliarden DM auf rund 35,5 Milliarden DM angestiegen. Die Ärzte einer ganzen Kassenärztlichen Vereinigung würden gemeinsam, unabhängig von ihrem persönlichen und individuellen Verordnungsverhalten haften, wenn sie die Budgets überschreiten.

Rationierung wird sichtbar

Eine derartige Politik stürze die verordnenden Ärzte in ein ethisches Dilemma zwischen ihrem Heilauftrag und dem Budgetzwang, so die Abgeordneten. Verschiedene Studien hätten nun belegt, dass eine Rationierung sichtbar wird. Die Ärzte gingen von der seit Jahren herrschenden stillen zur offenen Rationierung über. Patienten, die eine teure Arzneimitteltherapie benötigten, hätten es zunehmend schwer einen Arzt zu finden, der sie noch behandelt. Wenn diese Patienten sich wie Bittsteller vorkämen, obwohl sie versichert sind, sei mit dem System etwas nicht in Ordnung. Das Festhalten an den Budgets führe zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Teure Behandlungen würden zum Privileg derer, die sie sich leisten könnten.

Die Parlamentarier haben den Antrag der CDU/CSU am 15. Februar zur Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0102/0102052b
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