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Mai 05/2001
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UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS "PARTEISPENDEN"

Staatsanwalt: Keine Hinweise auf Bestechungsgeld an deutsche Politiker

(bn) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat keinerlei Erkenntnisse darüber, dass im Zusammenhang mit dem Verkauf der Raffinerie Leuna an den französischen Konzern Elf Aquitaine über den Geschäftsmann Dieter Holzer Geld an deutsche Behörden oder Amtsträger geflossen ist. Dies haben Oberstaatsanwalt Karlheinz Gocke und Staatsanwalt Raimund Weyand am 17. Mai in einer informatorischen Anhörung des Parteispenden-Untersuchungsausschusses erklärt. Gegenstand des Saarbrücker Verfahrens sei ausschließlich die Prüfung des Verdachts der Geldwäsche gegen Holzer.

In diesem Zusammenhang müssen nach Auskunft der Staatsanwälte Herkunft und Fluss von 256 Millionen Francs ebenso geprüft werden wie die Frage, ob Holzer nicht Mittäter bei der für Geldwäsche erforderlichen "Vortat" gewesen ist. Der französische Haftbefehl unterstelle dies. In diesem Fall könnte Holzer in Deutschland nicht mehr wegen Geldwäsche bestraft werden, erklärte Staatsanwalt Weyand, da dies einen Strafausschließungsgrund darstelle.

Ermittlungen sind noch am Anfang

Nach Angaben Weyands sind die Ermittlungen noch am Anfang. Man habe ein Rechtshilfeersuchen nach Frankreich gerichtet, worauf bisher leider nur der Haftbefehl mit Anlagen übermittelt worden sei. Von einem ergänzenden Rechtshilfeersuchen sei vorläufig abgesehen worden, nachdem Holzer bei einem Gespräch in der Staatsanwaltschaft Ende März dieses Jahres angekündigt habe, sich umfangreich schriftlich zu äußern. Diese Einlassungen sollen abgewartet werden.

Auf Nachfrage stellte der Staatsanwalt fest, der überwiegende Geldfluss beginnt in Luxemburg. Von dort aus seien Beträge nach Luxemburg, Liechtenstein, Österreich, in die Schweiz und den Libanon weitergeleitet worden. In Deutschland gebe es nach bisherigen Erkenntnissen nur ein einziges Konto in Saarbrücken, auf das Zahlungen geleistet worden seien. Einzelheiten wollte er nur in nichtöffentlicher Sitzung darlegen. Dagegen bestätigte Weyand dem Ausschuss, dass die in der Presse zitierten Aussagen verschiedener Elf-Manager "auch so in den Akten stehen".

Oberstaatsanwalt Arno Neukirchen von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, der zusammen mit Steueramtmann Hans Martin Schmeißer vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf im Anschluss an die Vertreter der Saarbrücker Staatsanwaltschaft im Ausschuss gehört wurde, erklärte ebenfalls, seine Behörde habe nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Anhaltspunkte für Zahlungen an die CDU. Ermittelt werde gegen die frühere Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung, Agnes Hürland-Büning (CDU), wegen Steuerhinterziehung. Es sei zu prüfen, ob sie von den Konzernen Elf und Thyssen Beraterhonorare erhalten und dem Finanzamt nicht angegeben habe.

"Sonder-Task-Force" führt Untersuchungen fort

Die "Sonder-Task-Force" des Finanzministeriums zum Komplex Leuna/Minol wird ihre Untersuchungen fortführen, hat am 10. Mai der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller (SPD), bei der informatorischen Anhörung des Untersuchungsausschusses erklärt. Sie werden ab 11. Mai wieder nach außen eingesetzt.

Die Ermittlergruppe operiert nach Dillers Worten nicht im "rechtsfreien Raum". Am 28. September 2000 beschlossen und im Oktober 2000 konstituiert, habe sie zu prüfen, ob im Zusammenhang mit der Privatisierung von Leuna/Minol Unregelmäßigkeiten feststellbar seien und ob diese zu Vermögensschäden beim Bund oder bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) geführt hätten. Diese Prüfungen hätten "eine Reihe von Anhaltspunkten" erbracht, dass es zu entsprechenden Schädigungen gekommen sein könnte. Der Staatsanwaltschaft Magdeburg, so der Staatssekretär, seien am Vortag erste Ergebnisse übergeben worden. Für das Finanzministerium gebe es keinen Grund, die Ergebnisse dem Untersuchungsausschuss vorzuenthalten. Sie könnten aber erst nach Abschluss der Prüfungen vorgelegt werden. Diller sah sich auf Nachfrage auch nicht in der Lage, Einzelheiten zu nennen.

In seiner Eingangserklärung beschrieb der Staatssekretär ausführlich den Ablauf der Privatisierung. Ob und in welcher Höhe dabei Investitionen zu hoch abgerechnet wurden, konnte letztlich nicht geklärt werden, stellte Diller fest. Nachdem im Sommer letzten Jahres erkennbar gewesen sei, dass keine Staatsanwaltschaft sich mit diesem Thema befassen wollte, habe das Finanzministerium in eigener Ressortzuständigkeit die Einsetzung der "Sonder-Task-Force" beschlossen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105079a
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