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07/2001
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BERLINER JUSTIZ

Gebührenabschlag abschaffen

(re) Der zehnprozentige Abschlag bei Justizgebühren und -entschädigungen soll nach dem Willen des Bundesrates für das Gebiet des ehemaligen Ost-Berlin abgeschafft werden. Die Länderkammer legte dazu einen Gesetzentwurf (14/6477) vor.

Sie erläutert, durch den im Einigungsvertrag festgelegten Ermäßigungssatz für die neuen Länder sollten die im Einzelfall zu erhebenden Gebühren den abweichenden Lebensverhältnissen im Beitrittsgebiet Rechnung tragen. Durch Zuzug und Vermischung der Bevölkerung der Stadt hätten sich aber in Berlin die Lebensverhältnisse insgesamt angeglichen. Mit der Initiative würden zudem Rechtsanwälte entlastet, weil diese bei gleichen Kosten für dieselbe Arbeit weniger Geld erhielten als die Kollegen im Westteil der Stadt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107034c
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