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07/2001
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WELTORGANISATION FÜR GEISTIGES EIGENTUM

Amtszeit soll beschränkt werden

(re) Die Amtszeit des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum soll künftig auf zwei Amtsperioden von jeweils sechs Jahren beschränkt werden. Zu einer entsprechenden Änderung eines Übereinkommens im September 1999 legte die Bundesregierung einen Ratifikations-Gesetzentwurf (14/6260) vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107035e
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