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07/2001
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KLARES VOTUM IM AUSSCHUSS

Unionsentwurf zur Änderung des Versammlungsgesetzes scheitert

(in) Gegen die Stimmen der CDU/CSU hat der Innenausschuss am 27. Juni den Gesetzentwurf der Union zur Änderung des Versammlungsgesetzes (14/4754) abgewiesen. Der Entwurf hatte vorgesehen, befriedete Bereiche bei öffentlichen Einrichtungen oder bedeutenden nationalen wie historischen Orten von Demonstrationen auszuschließen.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen erklärten, bereits das Ergebnis der öffentlichen Anhörung am 16. Mai habe belegt, dass die Initiative nicht geeignet sei, bestehende Probleme zu lösen.

F.D.P. und PDS schlossen sich dieser Einschätzung an. Die Liberalen ergänzten, das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom März habe die Bedenken nachdrücklich bestätigt. Die PDS betonte, die Anhörung habe durch die Kritik an der verfassungsrechtlichen Grundlage des Gesetzentwurfs Eckart Werthebach auch als ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes und Innensenator von Berlin in Frage gestellt.

Die CDU/CSU warnte vor Selbstgerechtigkeit und Selbstzufriedenheit und fragte, was die Gesetzgebung denn zu bieten habe, außer etwa dem Einsatz von 27.000 Polizisten aus allen Teilen Deutschlands beim Castor-Transport, für deren Befinden sich kaum jemand wirklich interessiert habe. Von Belang müsse doch sein, wie das Strafmaß für erhebliche Schäden im Verlauf einer Demonstration zu bemessen sei und was die Länder zur Regulierung von Millionenschäden tun könnten.

Die anderen Fraktionen wandten sich vehement gegen eine Vermischung der Argumente, wie sie die Union betreibe. Ein Bezug zu den Castor-Demonstrationen sei insofern unzulässig, so die SPD, als dort eine völlig klare Rechtslage geherrscht habe. Die Tatsache, dass Demonstration und massive Behinderungen "eindeutig nicht legal" gewesen seien, habe jedoch deutlich gemacht, dass gerade eine Veränderung des Demonstrationsrechtes solche Vorgänge nicht verändern könne. Doch auch wenn die Initiative der Union keine Lösung anstehender Probleme biete, sei es doch notwendig, sich mit den Fragen zu befassen, die zum Polizeieinsatz oder zur Regulierung von Millionenschäden vorgebracht worden seien.

Die Liberalen bekräftigten diese Position. Wenngleich sich gezeigt habe, dass die Kernpunkte des Gesetzentwurfs "schlicht indiskutabel" seien, wäre insgesamt deutlich geworden, dass in einigen Punkten sehr wohl Gesprächs-, Klärungs- und Handlungsbedarf bestehe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107036a
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