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07/2001
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AUSSCHUSS

Verbraucherschutz als Leitprinzip

(vs) Den Verbraucherschutz als eines der durchgängigen Leitprinzipien anzuerkennen, fordern die Koalitionsfraktionen. Ihr dazu eingebrachter Antrag für eine vorsorgende Verbraucherpolitik (14/6067) wurde am 20. Juni im Fachausschuss gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der PDS angenommen. Ziel des Antrags von SPD und Bündnisgrünen ist es, die Verbraucherinteressen zur Richtschnur der Politik bei allen Entscheidungen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler sowie internationaler Ebene zu machen.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss der CDU/CSU-Antrag, den Verbraucherschutz auf nationaler und EU-Ebene fortzuentwickeln (14/6039). Ebenso abgelehnt wurde der Antrag der F.D.P. (14/6053), in dem sie acht Maßnahmen für eine umfassende und eigenständige Verbraucherpolitik vorschlug.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107055c
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