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07/2001
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GROSSE ANFRAGE

Über die Verwertung von Klärschlämmen informieren

(vs) Die zukünftige landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen und Komposten steht im Mittelpunkt einer Großen Anfrage der F.D.P. (14/6234).

Nach Angaben der Fraktion hat die Agrarministerkonferenz im März dieses Jahres beschlossen, dass die Verwertung aus Gründen des Verbraucherschutzes künftig vollständig untersagt werden soll. Die Agrarminister seien offenbar zu dem Schluss gekommen, dass sie ein unkalkulierbares Restrisiko beinhalte. Wissenschaftler hätten jedoch Zweifel an einem solchen Zusammenhang.

Ob die Regierung noch in dieser Legislaturperiode als Konsequenz aus BSE und MKS ein Verbot von Klärschlämmen und Komposten auf dem Weg bringen wolle, fragen die Liberalen. Die Exekutive soll erläutern, welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen einer solchen Entscheidung zu Grunde liegen, und sagen, unter welchen Voraussetzungen eine Verwertung sinnvoll ist und welcher Zusammenhang zwischen dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung im Rahmen der landwirtschaftlichen Verwertung dieser Stoffe besteht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107055b
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