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07/2001
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VERKEHRSSICHERHEIT

Unionsantrag zurückgewiesen

(vb) Obligatorische Überprüfungen von Kraftfahrzeugen nach Unfallreparaturen sollen nicht eingeführt werden. Einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU (14/1207, Beschlussempfehlung 14/6553), wonach eine verpflichtende Kontrolle von Reparaturen eingeführt werden soll, wurde am 5. Juli mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der CDU/CSU zurückgewiesen. Die Union hatte argumentiert, bei bis zu 30 Prozent der Unfallreparaturen sei eine spätere Verkehrsteilnahme nicht ohne erhebliches Risiko möglich. Die SPD glaubt dagegen, die Voraussetzungen, unter denen ein Fahrzeug nach einem Unfall überprüft werden solle, seien schwer zu definieren. Für die Bündnisgrünen weist der Unionsantrag in die richtige Richtung. Allerdings müsse für die Bestätigung des Gefahrenpotenzials ein Verfahren zur Überprüfung schwer verunglückter Fahrzeuge entwickelt werden. Für die F.D.P. ist es nicht möglich, einen abschließenden Katalog von Fällen aufzustellen, in denen ein Fahrzeug nach einem Unfall zu einer Überprüfung vorgeführt werden solle.

In einem weiteren Antrag (14/6316) fordert die Union, die Bundesregierung solle im Rahmen der Europäischen Union darauf hinwirken, dass technische Karosserie-Vorschriften für die Frontpartien von Kraftfahrzeugen zum Schutz von Passanten und Fahrradfahrern zügig eingeführt werden. Dazu sei die Kfz-Zulassungsverordnung kurzfristig so zu ändern, dass entsprechende Vorschriften auf nationaler Ebene eingeführt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107068a
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