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07/2001
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Annäherungsprozess zwischen koreanischen Staaten begleiten

(aw) Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Annäherungsprozess zwischen Nord- und Südkorea weiterhin aktiv zu begleiten sowie von Pjöngjang und Seoul unternommene politische Annäherungsschritte konkret zu unterstützen. Dies beschloss der Bundestag am 5. Juli auf Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. (14/6210). Die Abgeordneten plädieren zudem dafür, nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen Deutschlands zu Nordkorea müsse die Politik gegenüber diesem Land eng mit den Partnern in der Europäischen Union abgestimmt werden.

Wie es weiter heißt, genügt die Situation in Nordkorea nach wie vor nicht demokratischen Grundprinzipien. Pjöngjang sei deshalb zu drängen, insbesondere internationalen Zugang zu den Straflagern im Lande zu ermöglichen und die Menschenrechte zu achten. Zu wünschen übrig ließen auch die Bewegungsfreiheit für Diplomaten, die Kontrollmöglichkeiten für humanitäre Hilfsorganisationen und die Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten. Nordkorea müsse deshalb entsprechende Zusagen von Anfang März dieses Jahres einhalten.

Der Bundestag spricht sich in seinem Beschluss ferner dafür aus, Deutschland solle sich in den Vereinten Nationen und bilateral gegenüber den USA, Russland, China und Japan dafür einsetzen, dass der innerkoreanische Annäherungsprozess aktiv gefördert und die Teilung Koreas überwunden wird. Gemeinsam mit beiden koreanischen Staaten, der EU und den USA müsse zudem nach Wegen gesucht werden, damit es Nordkorea erleichtert werde, den Nichtverbreitungsvertrag von Massenvernichtungswaffen umzusetzen. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, dass Washington und Pjöngjang ihre Verhandlungen über die Raketenfrage wieder aufnehmen und Nordkorea auch zukünftig zu einer Einstellung des Exports von Trägertechnologie gedrängt werde.

Die Abgeordneten fordern schließlich, dem Auswärtigen Amt genügend Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, damit es den durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Nordkorea gewachsenen Aufgaben gerecht werden kann. Basis für die interfraktionelle Initiative war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/4936) zum gleichen Thema.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107074c
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