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02/2002
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GESETZENTWURF DER PDS

Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt erhöhen

(ez) Der derzeitige Anteil der Entwicklungshilfe am bundesdeutschen Bruttosozialprodukt von 0,24 Prozent soll verbindlich erhöht werden, so sieht ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion (14/8338) vor.

Bereits 1995 habe sich Deutschland auf dem Kopenhagener UN-Weltsozialgipfel verpflichtet 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) für öffentliche Entwicklungshilfe einzusetzen.

Dieses Ziel sei aber bis heute nicht eingelöst, obwohl die gesicherte Bereitstellung von öffentlichen Mitteln die entscheidende Säule sei, auf der die gesamte Entwicklungzusammenarbeit fuße.

Nur vier europäische Staaten (Dänemark, Niederlande, Norwegen und Schweden) erfüllen zur Zeit die Selbstverpflichtung von 0,7 Prozent des BSP, so die PDS. In allen vier Ländern gebe es dafür gesetzliche oder gesetzesähnliche Verpflichtungen.

In Deutschland sei dagegen von 1990 bis 2001 der Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt um mehr als eine Milliarde DM zurückgegangen.

Nur durch eine gesetzliche Grundlage könne man dieser Tendenz entgegensteuern, heißt es im Entwurf.

Die Initiative der PDS zur Festlegung des bundesdeutschen Engagements ist möglicherweise auch darauf zurückzuführen, dass der "Bericht der Bundesregierung zur Bekräftigung und Präzisierung des 0,7-Prozent-Zieles anlässlich der Tagung des EU-Rates am 8. November 2001" im Fachausschuss bereits wiederholt verschoben wurde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202040b
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